Rezension über:

Julia Haas: Die Reichstheorie in Pufendorfs "Severinus de Monzambo". Monstrositätsthese und Reichsdebatte im Spiegel der politisch-juristischen Literatur von 1667 bis heute (= Schriften zur Verfassungsgeschichte; Bd. 76), Berlin: Duncker & Humblot 2007, 171 S., ISBN 978-3-428-12315-5, EUR 58,00
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Rezension von:
Detlef Döring
Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig
Redaktionelle Betreuung:
Holger Zaunstöck
Empfohlene Zitierweise:
Detlef Döring: Rezension von: Julia Haas: Die Reichstheorie in Pufendorfs "Severinus de Monzambo". Monstrositätsthese und Reichsdebatte im Spiegel der politisch-juristischen Literatur von 1667 bis heute, Berlin: Duncker & Humblot 2007, in: sehepunkte 7 (2007), Nr. 6 [15.06.2007], URL: https://www.sehepunkte.de
/2007/06/12831.html


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Julia Haas: Die Reichstheorie in Pufendorfs "Severinus de Monzambo"

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Die unter dem Pseudonym Severinus de Monzambano veröffentliche Schrift Samuel Pufendorfs über die Reichsverfassung ist unbestritten die berühmteste Publikation zu diesem Thema gewesen. Sie ist auch die einzige Veröffentlichung Pufendorfs, die noch heute über eine gewisse Popularität verfügt. Das bezeugt allein schon die Aufnahme der Reichsverfassungsschrift in die Reclam-Reihe (zuletzt 1994). Auch im Ausland ist der "Monzambano" ein Begriff; so ist erst vor wenigen Wochen in den USA eine kommentierte englische Übersetzung der Schrift herausgekommen. Entsprechend weitläufig ist die Sekundärliteratur. Die Ankündigung eines Werkes, das die Reichstheorie Pufendorfs samt der Rezeptionsgeschichte bis in unsere Tage behandeln will, erweckt vor diesem Hintergrund sehr hohe Erwartungen. Die Tatsache, dass es sich bei der Autorin um eine junge Magistra handelt (2004; Universität Hannover), die bisher noch nicht zu Pufendorf publizistisch hervorgetreten ist, muss nicht skeptisch stimmen. Der Rezensent kennt genügend Beispiele von wissenschaftlichen Erstarbeiten, die mit einem hohen Niveau aufwarten können.

Die Autorin hält sich nicht lange mit Skizzierungen des Forschungsstandes und der Beschreibung des eigenen Frageansatzes auf, sondern schreitet sogleich in medias res. Auf knapp zwei Seiten werden zuerst Informationen über Pufendorfs Biographie vermittelt. Die dem Rezensenten von der Redaktion zugebilligte Zahl an Zeichen könnte weitgehend damit ausgeschöpft werden, die Fehler bzw. die zu vermissenden, aber notwendigen Informationen aufzuzählen, die bei der Lektüre dieser Zeilen ins Auge springen. Es soll nur ein Beispiel genannt werden: So wird die alte Legende wieder aufgewärmt, Pufendorf verdanke seine Heidelberger Professur dem Dank des Kurfürsten für die ihm zuvor erteilte Hilfe im so genannten Wildfangstreit. Pufendorfs Berufung erfolgte 1661, sein literarisches Eingreifen in den Streit fällt in das Jahr 1665, ergo kann er nicht vier Jahre zuvor als Belohnung für sein Engagement zum Professor ernannt worden sein. Einer noch verbreiteteren und inzwischen widerlegten Legende sitzt die Verfasserin zudem auf, wenn sie berichtet, Pufendorf habe aus Verärgerung über die Ablehnung einer von ihm angestrebten Professur für deutsches Verfassungsrecht in Heidelberg den "Monzambano" geschrieben. Diese Professur hat es zu dieser Zeit in Heidelberg überhaupt nicht gegeben, ergo kann sich Pufendorf auch nicht dafür beworben haben, ergo kann er nicht aus Rache für seine Ablehnung den "Monzambano" geschrieben haben. Dann folgt ein Abschnitt über Pufendorfs Reichstheorie im historisch-politischen Kontext. Die hier gebotenen Informationen über den Dreißigjährigen Krieg erreichen in ihrer Allgemeinheit nicht einmal Lexikonniveau.

Ein längerer Abschnitt (fast 20 Seiten) behandelt die "Verfassungswirklichkeit der Reichsverfassung um 1667". Er bietet Informationen über den Kaiser, den Reichstag, die Reichskreise usw., wie sie jedes Handbuch zur deutschen Verfassungsgeschichte auch (fehlerfreier) liefern kann. Man glaubt, den Reader für ein Hauptseminar vor sich liegen zu haben. Ähnlich empfindet man bei der Lektüre der Analyse des "Monzambano", die auf zwölf Seiten vorgetragen wird. Der Rezensent, dem die einschlägige Literatur wohl vertraut ist, kann hier keinen neuen Gedanken entdecken. Das Ergebnis der Untersuchung besteht in der Feststellung, Pufendorf habe erkannt, dass das Reich nicht "im Sinne der aristotelischen Staatsformenlehre" (50) begriffen werden könne, sondern als irregulärer Staat zu betrachten sei. Was ist der Forschung durch diese Mitteilung an Erkenntnisgewinn zugeflossen? Die nächsten immerhin knapp 20 Seiten behandeln die staatstheoretischen, rechtsphilosophischen und rechtsgeschichtlichen Hintergründe (so der Anspruch der Verfasserin) der Studie Pufendorfs: Aristoteles, Machiavelli, Bodin, Arnisaeus, Reinkingk, Chemnitz, Limnaeus u.a.; ihre Theorien werden dem Leser geschwinde vorgestellt, auch Pufendorfs System des Naturrechts wird rasch (zwei Seiten genügen da vollkommen) abgehandelt.

Wir treten in die zweite Hälfte des Buches, die Rezeptionsgeschichte. Da es dazu an einer großen, umfassenden Darstellung in der Tat fehlt, nähert man sich diesen Seiten mit Spannung. Die Seiten 88 bis 99 behandeln die Debatte des 17. Jahrhunderts. Es handelt sich dort um nichts anderes, um es klar zu formulieren, als um eine stark kürzende und paraphrasierende Wiedergabe der 1984 von Bernd Roeck in seinem Buch "Reichssystem und Reichsherkommen" gebotenen Darstellung über die Diskussion um Pufendorfs Theorie (Seite 36 bis 67). Dann folgt das 18. Jahrhundert. In einer Serie von lexikonähnlichen Abschnitten werden die Reichsauffassungen einzelner Staatslehrer knapp skizziert; es folgt ein Fazit. Die Vorlage für diesen Abschnitt bildet folgende Arbeit: Bernd Mathias Kremer: Der Westfälische Frieden in der Deutung der Aufklärung (Tübingen 1989). Hier kommt es zu Textübernahmen, die wenigstens in der Nähe von Plagiaten stehen. Ein Beispiel von vielen: Kremer: "Wie Moser weist Kreittmayr darauf hin, dass allein aus der Bestimmung der Staatsform des Reiches keinerlei ausreichende Schlüsse für die verfassungsrechtliche Diskussion gewonnen werden können." (76) Haas: "Der katholische Publizist [...] Kreittmayr schloss sich Mosers methodischen Vorgehen an, indem er ebenfalls annahm, dass allein die Bestimmung der Staatsform des Reiches keinen Aufschluss über die wirkliche verfassungsrechtliche Situation geben könne." (105). Das Tempo wird dann immer rascher: zwei Seiten für die Jahre 1806 - 1848, eine Seite für die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Reichsbegriff in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wird ebenfalls mit einer Seite bedacht, ohne jede Berücksichtigung (mit einer Ausnahme) der äußerst reichhaltigen Literatur zu diesem Thema. Da fließt ein Satz ein, wie der, "dass Hitlers Einschätzungen zum Heiligen Römischen Reich nicht so positiv ausfielen, wie häufig angenommen wird [wo?, der Rezensent], da ihm ebenso wie schon den preußisch-deutschen Staatswissenschaftlern im 19. Jahrhundert die territoriale Zersplitterung des Alten Reiches und die chronische Schwäche der Reichszentralgewalt kritikwürdig erschien. In dieses Bild passt auch die Beurteilung des Historikers Steding [...]" (112): Der "Führer" gemeinsam mit deutschen Staatswissenschaftlern und Historikern bei der Analyse des Alten Reiches? Irgendwie ist man verwirrt. Abschließend fällt der etwas ausführlichere Blick auf die "Reichsdebatte in der späteren historischen Forschung", d.h. nach 1945. Vielleicht ist hier noch am ehesten eine gewisse Selbständigkeit der Autorin im Referieren der Forschungsliteratur erkennbar.

Zum Schluss mögen noch zwei grundsätzliche Bemerkungen angebracht sein. Eine Beschäftigung mit Pufendorfs Reichsverfassungsschrift kann nur dann zu neuen und weiterführenden Ergebnissen gelangen, wenn sie diese Schrift in ihrem konkreten historischen Raum untersucht. Pufendorf war nie ein Stubengelehrter, der im Elfenbeinturm wirkte. Er war immer auch ein Diener seiner Herren, seien es die Herrscher der Pfalz, Schwedens oder Brandenburgs gewesen. Für sie alle hat er, wenn notwendig, seine Feder ins Feld geführt. Auch die Entstehung des "Monzambano" ist in solchen Zusammenhängen zu sehen. Der Text ist eben kein wissenschaftliches Lehrbuch, sondern eine an aktuellen Bedürfnissen orientierte Streitschrift, auch wenn er natürlich weit über diese zeitbedingten Umstände hinaus gewirkt hat und Bedeutung besitzt. Gilt diese Feststellung als Prämisse, dann wird man sehen, dass Pufendorfs umstrittener monströser oder besser irregulärer Staat eines Systems ungleicher Bundesgenossen (systema sociorum inaequaliter foederatorum) zwei politische Aufgaben zu erfüllen hat: Es geht um die Verteidigung der Freiheit der Reichsstände gegen den Kaiser und um die Garantie der Sicherheit des Protestantismus gegenüber dem Katholizismus. Hier stoßen wir auf die zweite Feststellung. Bei der Autorin ist das Thema Religion und Kirche so gut wie nicht existent. Wie sollte es wohl auch anders sein, denn nach ihrer Feststellung hat der Westfälische Friede die konfessionellen Konflikte ausgeräumt (26) bzw. gelöst (144). Pufendorf appelliert nach ihrer Auffassung an die konfessionelle Eintracht (140, kein Gedanke lag diesem Manne ferner als eine solche Idee). Das verkennt die enorme Rolle, die die konfessionelle Frage bei Pufendorf, und nicht nur bei ihm, in jener Zeit noch spielte. Der "Monzambano" ist auch und besonders vor diesem Hintergrund entstanden. Nur eine gleichzeitig historisch, juristisch, theologisch, literaturwissenschaftlich und philosophisch orientierte Beschäftigung mit jenem Schlüsseltext der jüngeren Reichsgeschichte kann die Forschung voranbringen. Die vorliegende Studie ist davon weit entfernt.

Detlef Döring