STELLUNGNAHME ZU

Karina Urbach: Rezension von: Hubertus Büschel: Hitlers adliger Diplomat. Der Herzog von Coburg und das Dritte Reich, Frankfurt a.M.: S. Fischer 2016, in: sehepunkte 16 (2016), Nr. 9 [15.09.2016], URL: http://www.sehepunkte.de/2016/09/28779.html bzw. zur Stellungnahme von Hubertus Büschel zu dieser Rezension, URL: http://www.sehepunkte.de/2016/10/kommentar/hubertus-bueschel-ueber-rezension-von-hitlers-adliger-diplomat-93/


Von Harald Sandner, Coburg

Hubertus Büschel verweist auf fehlende Fußnoten in meinem Buch "Hitlers Herzog" und verschweigt, dass ich (Seite 476-482) ausführlich auf die Quellenlage, den Forschungsstand und die Vorgehensweise eingegangen bin. Alle persönlichen, telefonischen und schriftlichen Auskünfte wurden ebenso wie alle anderen verwendeten Quellen, Archivmaterial etc. vermerkt (Seite 518-531). Er verschweigt weiterhin, dass zahlreiche Quellen direkt kursiv im Fließtext (analog einer Fußnote) vermerkt worden sind.

Dass die Tagebuchaufzeichnungen Carl Eduards inhaltlich von mir als erstem verwertet worden sind, ergibt sich sowohl aus dem Hinweis auf den Beginn der Aufzeichnungen (Seite 229) am 11. Februar 1932, als auch aus zahlreichen Hinweisen innerhalb meines Buches und auch in der Danksagung. Zusätzlich wird Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha mit einer persönlichen Aussage mir gegenüber vom 18. Dezember 2004 zitiert, welches sich auf diese Tagebücher bezieht (Seite 478).
Ich zitiere aus meinem Buch: "Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha gab, soweit vorhanden, Daten der bereits erwähnten Tagebücher bereitwillig frei. Diese einzigartige Quelle durfte der Autor als erster auswerten." Ohne diese Tagebuchaufzeichnungen hätte ich u.a. niemals alle Zusammenkünfte mit Adolf Hitler recherchieren können (Seite 496f) oder die Auslandsaufenthalte Carl Eduards (Seite 495).
Die Behauptung, ich hätte "am Telefon lediglich Auszüge [aus den Tagebüchern] vorgelesen bekommen" entspricht ebenfalls nicht den Tatsachen. Dem widerspricht auch nicht, dass Büschel keinerlei Korrespondenz zu Benutzungsanträgen von mir gefunden hat oder die jetzigen Mitarbeiter der Herzoglichen Hauptverwaltung aus wahrscheinlicher Unkenntnis der damaligen Vorgänge etwas anderes behaupten.
Tatsache ist, dass ich als damaliger "Hauschronist" (Zitat Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha) überhaupt keinen Benutzungsantrag brauchte und niemals das Ausfüllen eines solchen von mir gefordert wurde.
Derartige Absprachen wurden persönlich zwischen mir und Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha besprochen und er sagte mir die Auswertung der Tagebücher zu. Er hielt sich selbstverständlich an seine Zusage. Da die Tagebuchaufzeichnungen (wie ebenfalls in "Hitlers Herzog" vermerkt) nur sehr schwer zu entziffern waren, beauftragte der Prinz von Coburg seine Mitarbeiter (vor allem Herrn Erich Ertl) mit der Transkription. Die Ergebnisse wurden mir von Herrn Ertl grundsätzlich schriftlich übermittelt, damit ich sie in Ruhe verwerten konnte.

Mir ist auch erinnerlich, dass ich bei einem persönlichen Abendessen mit Hubertus Büschel (es kam zustande, weil er Unterlagen über Carl Eduard von mir für sein Buch haben wollte) mich mit ihm über diese Tagebücher unterhalten habe und er demnach auch auf diesem Wege von meiner Kenntnis der Inhalte wusste.

Das Coburger Ehrenzeichen wurde Carl Eduard am 6. Juni 1935 verliehen (Seite 289). Die Angabe 1932 bei Büschel ist somit ebenfalls falsch.