Rezension über:

Michael Zerjadtke: Das Amt >Dux< in Spätantike und frühem Mittelalter. Der >ducatus< im Spannungsfeld zwischen römischem Einfluss und eigener Entwicklung (= Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde; Bd. 110), Berlin: De Gruyter 2019, IX + 421 S., ISBN 978-3-11-062267-6, EUR 119,95
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Rezension von:
Herwig Wolfram
Universität Wien
Redaktionelle Betreuung:
Sabine Panzram
Empfohlene Zitierweise:
Herwig Wolfram: Rezension von: Michael Zerjadtke: Das Amt >Dux< in Spätantike und frühem Mittelalter. Der >ducatus< im Spannungsfeld zwischen römischem Einfluss und eigener Entwicklung, Berlin: De Gruyter 2019, in: sehepunkte 19 (2019), Nr. 3 [15.03.2019], URL: https://www.sehepunkte.de
/2019/03/32514.html


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Michael Zerjadtke: Das Amt >Dux< in Spätantike und frühem Mittelalter

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Ein dux heißt so, weil er ein ductor exercitus ist (Isidor von Sevilla, Etymologiae IX 3, 22). Bis ins 6. Jahrhundert bildet das Wort die lateinische Fremdbezeichnung auch für einen germanischen Heerführer, einen *druhtinaz, der über eine *druhtiz gebot. Heere waren von sehr unterschiedlicher Größe; schon einstellige Kriegerscharen galten gesetzlich ebenso als Heere wie ganze Völker. Wo es Könige gab, waren sie die Anführer einer gens = exercitus und die duces schlechthin. In den Königreichen auf römischem Boden wirkten als königliche Beauftragte comites von unterschiedlicher territorialer und personaler Kompetenz, darunter comites civitatis. Im Kriegsfall konnten comites als beauftragte, aber selbständige Heerführer wie ihre Könige als duces bezeichnet werden, waren aber zunächst noch keine Amtsträger. Als solcher kommandierte der spätrömische dux einen aus einer oder mehreren Grenzprovinzen gebildeten Militärbezirk. Noch die Variae Cassiodors kennen einen solchen dux, der den rätischen Dukat fortsetzte. Die Eroberungen des westgotischen Königs Eurich (466-484) bedingten neue Organisationsformen, die die Kompetenzen eines comes civitatis überstiegen und in die römische Militärs als duces einbezogen wurden. Von Anbeginn fehlte der comes civitatis im italischen Langobardenreich, wo bereits mit der Einwanderung im Jahre 568 die ersten Stadt-Dukate anscheinend nach byzantinischem Vorbild eingerichtet wurden. [1] Mit der Ausbreitung des merowingischen Frankenreiches wurde der comes civitatis in den eroberten Gebieten übernommen und zunächst beibehalten. Allerdings verstärkte sich die Bedeutung des dux, so dass er ein über dem comes stehenden Amtsträger wurde. Eine ähnliche Differenzierung muss sich im westgotischen Spanien vollzogen haben, da die Rechtsquellen des 7. Jahrhunderts die Möglichkeit vorsahen, vom Gericht des comes an das des dux zu appellieren.

So oder ähnlich würde eine stark verkürzte und keineswegs unumstrittene mediävistische Darstellung lauten, in der das Wort "Amt" eine geringe Rolle spielt. Einen sehr willkommenen Gegenentwurf liefert die ausgezeichnete Hamburger Dissertation des Althistorikers Michael Zerjadtke. In zwei, unbedingt zu beachtenden Abschnitten (Einleitung 1-16 und Vorbetrachtungen 17-37) legt der Autor das Jahr 600 als ungefähre zeitliche Grenze seiner Untersuchung fest und setzt sich mit dem Forschungsstand, der Quellenlage und mit terminologischen Problemen auseinander. Selbstverständlich ist ihm der grundlegende Unterschied bewusst, der zwischen der außerrömischen Zeit und der Niederlassung der "neuen Völker" auf Reichsboden bestand (92). So sieht der Autor in den Befehlshabern der spätrömischen Grenzheere mit Recht die Inhaber eines Amtes dux (32 f. und 34-37), das den dafür gültigen Kriterien entspricht: "Fest begrenzte Kompetenzen bzw. Zuständigkeiten, geregelte Amtsdauer, feste Stellung in der Ämterfolge, Existenz unabhängig vom Amtsträger (30)."Auf die Einleitung folgt die Untersuchung der dux-Nennungen bei den germanischen "Verbänden" (warum nicht "Völker"?), und zwar zunächst vor der Niederlassung innerhalb des Römerreichs. Im 3. Kapitel handelt der Autor von den Alemannen und Burgundern, bei denen keine duces erwähnt, dafür aber als Heerführer deren Könige genannt werden (38-52). Der Alemannennamen wird noch nach älteren Vorlagen erklärt (39 Anm. 4); doch dürfte Wolfgang Haubrichs das Richtige treffen, wenn er den Alemannen die "bescheidene" Selbstbezeichnung "Vollmenschen" zugesteht. [2] Für die Burgunder überliefert Ammianus Marcellinus den Königsnamen hendinos (51). Dieser kommt dem terwingischen kindins zeitlich und funktional am nächsten. Gleichgültig wie beide Würdenamen miteinander etymologisch verwandt sind, beide sind vom Herrn einer Familie zu obersten gentilen Anführern aufgestiegen und waren ihren Gemeinwesen für Kriegsglück und Erntesegen verantwortlich. Der Burgunder brachte es "nur" zum König unter anderen Königen, der Gote zum Richter der Könige. Danach gibt der Autor seinem Kapitel 4 den für Afrika gültigen Titel "Die Vandalen - regnum ohne dux" (53-69). Er spricht aber zunächst von den legendären duces Wandalorum Ambri und Assi und deren langobardischen Gegnern Agio und Ybor aus der langobardischen Herkunftsgeschichte. Allerdings hat nicht Paulus Diaconus, sondern die mehr als hundert Jahre ältere Origo gentis Langobardorum (c. 1) die Geschichte erstmals erwähnt, eine Quelle, die der Autor an anderer Stelle sehr wohl kennt (etwa 83 ff.). Ohne Nennung der handelnden Personen hat diese Geschichte bereits Fredegar (III 65) um 660 aufgezeichnet. Des weiteren werden in Kapitel 4 die von Dexippos erwähnten vandalischen basileis kai archontes behandelt. Dies ist umso erfreulicher, als der Autor noch Kenntnis von den sensationellen Palimpsestfunden im Rahmen des Projekts "Scythica Vindobonensia" erhielt, worin um 250 ein Archon Ostrogotha als glückloser, ja feiger, aber unabhängiger Konkurrent des siegreichen Heerkönigs Kniva vorkommt. Ebenso ist im Kapitel 4 die Rede von Tzazon, dem Bruder König Gelimers, den Prokop als einzigen Vandalen, ja Barbaren, die Bezeichnung strategos zubilligt (64). Im Kapitel 5 geht es wieder an die Anfänge zurück, und es werden die duces-Nennungen behandelt, mit denen die Römer andere germanische Heerführer außerhalb des Reichs bezeichneten (70-92). Der sechste und zugleich umfangreichste Abschnitt ist den Duces in den "Gentilreichen" (ein sachlich wie sprachlich fragwürdiger Neologismus) auf römischem Boden gewidmet (93-295) und wird durch eine Zusammenfassung beendet (295-308). Mit der als Nummer 7 gezählten allgemeinen Zusammenfassung und Auswertung (309-330) endet der Text, wobei man über den Begriff "fränkisches Westgotenreich" (330) stolpert und dafür lieber "gallisches oder aquitanisches Westgotenreich" gelesen hätte. Als Bekenner einer moderaten Kontinuitätstheorie ist man auch über die "Ausbeute" enttäuscht, die frühmittelalterlichen duces - insbesondere die der Franken - hätten keine römischen Voraussetzungen gehabt. Wenigstens wird ganz im Sinne von Joachim Jahn der bayerische als unmittelbare Fortsetzung des spätrömisch-gotischen Dukats der Räter, wenn auch als "einmaliger Fall" betont (329). [3] Spätestens hier wird die Problematik der Unterscheidung zwischen "römischem Einfluss" und "eigener Entwicklung" deutlich, Man wird an die Versuche erinnert, in Herkunftsgeschichten die "echten", vor-ethnographischen Überlieferungen von den römisch-ethnographischen "Zutaten" zu trennen, obwohl die Quellen als Einheit galten und so zu sehen sind. Auf den Text folgt ein ausführlicher Apparat. Besonders hilfreich ist die Liste der in den Reichen der Ostgoten, Westgoten, Langobarden und Franken mit Namen genannten duces, worunter sich auch eher unerwartet der Cassiodors befindet (391 f.). Diese Liste gibt eine gute Orientierung für die im Kapitel 6 behandelten duces.

Der vorliegende Band wird sicher Anlass zu Diskussionen geben; das Buch wird Zuspruch und Widerspruch erfahren. Und dafür ist dem Autor zu danken, der den Stoff dafür so trefflich aufbereitet hat.


Anmerkungen:

[1] Vgl. Harald Krahwinkler: Friaul im Frühmittelalter. Geschichte einer Region vom Ende des fünften bis zum Ende des zehnten Jahrhunderts (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung; 30), Wien / Köln / Weimar 1992, 234-236.

[2] Wolfgang Haubrichs: Nomen gentis. Die Volksbezeichnung der Alamannen, in: Jürgen Jaehrling / Uwe Meves / Erika Timm (Hgg.), Röllwagenbüchlein. Festschrift für Walter Röll zum 65. Geburtstag, Tübingen 2002, 19-42, hier 37f.

[3] Joachim Jahn: Ducatus Baiuvariorum. Das bairische Herzogtum der Agilolfinger (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters; 35), Stuttgart 1991, 561 mit Anm. 33.

Herwig Wolfram