Anne Kolb: Transport und Nachrichtentransfer im Römischen Reich (= KLIO. Beiträge zur Alten Geschichte. Beihefte. Neue Folge; Bd. 2), Berlin: Akademie Verlag 2000, 380 S., 23 Tab., ISBN 978-3-05-003584-0, EUR 49,80
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Die umfangreiche Untersuchung über Transport und Nachrichtentransfer ist die Habilitationsschrift der Autorin. Es handelt sich dabei um eine gut lesbare Darstellung des Themas und zugleich um ein sehr empfehlenswertes Arbeitsmittel, das auch systematisch verwendet werden kann. Für die Arbeit sind nicht nur alle einschlägigen Quellen, einschließlich der Papyri, verwendet worden, sondern es wurde auch eine umfangreiche Bibliografie erstellt. Register und ein übersichtlicher Gesamtaufbau erleichtern die gezielte Suche.
Das Thema ist durch den Titel nur teilweise angegeben: Die Untersuchung beschäftigt sich mit den Strukturen des Gütertransportes und der Wege für die Nachrichtenübermittlung im staatlichen Rahmen oder Auftrag. Der Cursus Publicus nimmt dabei die wichtigste Stellung ein (Kapitel II, 49-226). Nicht besprochen wird die private Nachrichtenübermittlung (etwa durch Briefe, Boten oder Gerüchte). Relativ kurz (227-263) werden auch Transportstrukturen außerhalb des Cursus Publicus, etwa für den Transport von Steuergütern sowie Militärtransporte, angesprochen. Dies geschieht ausdrücklich (227) nur zur Abgrenzung.
Der Cursus Publicus ist nach Kolb nicht als Staatspost beziehungsweise Kurierdienst anzusehen, sondern als eine Infrastruktur, auf der Boten reisen und Güter befördert werden konnten. Dieses System des Cursus Publicus wird in allen seinen Aspekten dargestellt: Untersucht werden insbesondere: das Personal, das mit dem Cursus Publicus befasst war, von den Liturgen, die Leistungen für den Cursus Publicus bereitzustellen hatten, bis zu den Leuten, die eine Nutzungserlaubnis hatten; die Strukturen der Stationen: mutationes und mansiones; die Bereiche, in denen der Cursus Publicus eingesetzt wurde, und schließlich Boten und Reiseumstände. In Kapitel I wird zudem auf vorrömische Organisationen und die Situation in der römischen Republik eingegangen.
Obwohl der Begriff Cursus Publicus erst in der Spätantike belegt ist, geht Kolb davon aus, dass er von Augustus eingerichtet worden ist. Das ist zunächst nicht unproblematisch, weil viele Quellen, die Transportdienste belegen, nicht eindeutig vom Cursus Publicus oder dessen typischen Strukturen sprechen. Dasselbe Problem ergibt sich auch bei den Nachrichtenboten, bei denen ebenfalls nicht immer klar ist, ob sie auf den Strukturen des Cursus Publicus reisten. Quellen, die dies manchmal behaupten, wie etwa die Historia Augusta, sind für solche technischen Fragen zudem nicht die zuverlässigsten. Die Antwort, die Kolb auf diese Probleme in unseren Quellen gibt, ist überzeugend und klar strukturiert: Als nicht zum Cursus Publicus gehörig bezeichnet Kolb alle Transportmaßnahmen, die wegen ihres Umfangs oder ihrer Bedeutung den Rahmen dieses Systems gesprengt hätten. Dies geht aus zahlreichen Quellen hervor und lässt sich insbesondere an den ägyptischen Papyri gut nachvollziehen. So gehörten der Annona-Transport, überhaupt Transporte für das Militär sowie von Versorgungsgütern für den Tross eines Kaisers oder eines anderen Funktionärs, nicht zum Aufgabenbereich des Cursus publicus. Hier unterscheidet sich Kolb teilweise von der früheren Forschung. A.H.M. Jones und B. Sirks haben etwa den cursus clavularius auch als Transportdienst für Steuergüter gesehen.
Zu überlegen wäre in diesem Bereich auch, inwiefern sich bei Ansprüchen an die Bevölkerung nicht missbräuchlich doch eine Überlagerung der Strukturen der Liturgien und der Leistungen für den Cursus Publicus ergeben haben könnte. Auch bleibt offen, ob diese Trennung, die erst für das 4. Jahrhundert sicher zu belegen ist, auch für die früheren Zeiten, in denen die Bezeichnung Cursus Publicus ja gar nicht erscheint, aufrechtzuerhalten ist. Nicht umsonst sind die meisten Quellen, die Kolb in Kapitel III zitiert, Rechtstexte.
Sehr interessant sind auch die Kapitel IV (Nachrichtentransfer des Staates) und V (Geschwindigkeiten). In Kapitel IV geht es zunächst um die Boten, die in der staatlichen Verwaltung unterwegs waren. Dabei werden zunächst die einzelnen Bezeichnungen und ihre Funktionen geklärt. Anschließend (295) werden die Reiseumstände dieser Boten beschrieben. Auch hierbei ist nicht immer sicher zu bestimmen, ob alle diese Boten stets den Cursus Publicus benutzt haben. Immerhin gehörten nicht alle staatlichen Kuriere zu den Nutzern des Cursus Publicus (296).
Kapitel V über die Geschwindigkeiten von Boten und Gütertransporten bietet einen guten Überblick über Reiseumstände in der Antike. Hier werden Quellen vom 2. Jahrhundert vor Christus bis in die byzantinische Zeit verwendet. Manche Quellen weisen auf eine erstaunliche Reisegeschwindigkeit hin (etwa die Historia Augusta mit umgerechnet 294 Kilometern am Tag für das Reisen mit gewechselten Pferden). Solche Daten können jedoch nicht als realistisch angesehen werden.
Sowohl bei dem Kapitel über die Geschwindigkeiten als auch bei den Überlegungen zur Entwicklung insbesondere der Transportdienste wäre zudem eine stärkere zeitliche Differenzierung in Erwägung zu ziehen. Die technische Entwicklung hat ja im Bereich der Seefahrt, aber auch bei dem Ausbau der Straßen durchaus Fortschritte gemacht. Die Transportanforderungen haben sich zwischen Augustus und Diokletian zudem stetig verändert.
Diese Anmerkungen, die eher als Überlegungen im Anschluss an die vorliegende Untersuchung verstanden werden sollten, schmälern die hervorragende Qualität des Beitrags nicht. Die Arbeit von Anne Kolb füllt ein Desiderat und ist ein wichtiger Fortschritt für das Verständnis der Struktur des römischen Reiches. Der Leser kann gerade auch die Probleme, die viele Quellen bieten, leicht erkennen und einordnen.
Carsten Drecoll