Franz Fuchs / Peter Schmid (Hgg.): Kaiser Arnolf. Das ostfränkische Reich am Ende des 9. Jahrhunderts. Regensburger Kolloquium 9.-11.12.1999 (= Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte. Reihe B; Beiheft 19), München: C.H.Beck 2002, 452 S., 14 Tafeln, ISBN 978-3-406-10660-6, EUR 32,00
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Die vierzehn Aufsätze des Bandes gehen auf ein Regensburger Kolloquium gleichen Namens zurück, welches anlässlich des elfhundertsten Todestags Arnulfs (8.12.899) vom 9. bis zum 11.12.1999 in Regensburg stattfand. Den dort gehaltenen Vorträgen wurden zwei weitere angefügt (von Eggert und Hankeln).
Rudolf Schieffer gewährt einen Überblick über Arnulfs Stellung in der deutschen Geschichte. Er misst Arnulf beim Entstehen des Deutschen Reichs keine so große Bedeutung bei wie etwa Karl dem Großen, Ludwig dem Deutschen, Heinrich I. und Otto I. Drei Ereignisse und Taten Arnulfs sind jedoch als Meilensteine auf dem Weg zum späteren Deutschen Reich zu werten: Erstens der geografische Rahmen von Arnulfs Machtübernahme 887, der dem Reich Ludwigs des Deutschen folgte und bereits das spätere Ottonenreich vorzeichnete. Zweitens der Erfolg gegen die Normannen an der Dyle im Jahr 891, wodurch für den Norden des Ostfränkischen Reichs die Stabilität erzeugt wurde, in der sich der Aufstieg der Liudolfinger vollziehen konnte. Drittens Arnulfs Kaiserkrönung 895. Zwar ist damit noch kein dauerhafter Anspruch der östlichen Herrscher auf das Kaisertum entstanden, doch die Tradition, welche ab Otto I. fortgesetzt wurde, hat hier ihren Anfang.
Matthias Becher zeichnet das Spannungsfeld in Sachsen nach, in welchem sich die Bildung des dortigen Stammesherzogtums vollzog. Entgegen der älteren Forschung zeigt er, dass die Liudolfinger nicht in erster Linie den Ausbau ihrer Stellung in Sachsen betrieben, sondern als Große mit sächsischer Herkunft auch in anderen Reichsteilen, insbesondere in Lotharingien, in Kooperation mit Arnulf ihre Interessen verfolgten. Das Scheitern Zwentibolds und der frühe Tod Arnulfs stellten dabei für Otto den Erlauchten gravierende Rückschläge dar.
Die Beziehungen Arnulfs zum Königreich Lotharingien untersucht Martina Hartmann. Dieses Reich, welches er seinem ältesten Sohn Zwentibold eingerichtet hatte, dürfte als eigenständiges Königreich konzipiert gewesen sein. De Facto konnte sich Zwentibold in Lotharingien, das von Kämpfen verfeindeter Adelsgruppen und von Normanneneinfällen erschüttert wurde, ohne Hilfe seines Vaters nicht durchsetzen.
Heinz Dopsch wendet sich mit dem Südosten einer Kernregion Arnulfs zu. Karantanien als Machtbasis Arnulfs fließt ebenso in die Betrachtung ein wie die Beziehungen zu den benachbarten Mährern und Ungarn. Letztere trugen zum negativen Bild der Nachwelt von Arnulf insofern bei, als Liutprand von Cremona in seiner "Antapodosis" Arnulf anlastete, dieses Volk nach Europa gebracht zu haben, wo es für runde fünfzig Jahre plünderte und brandschatzte. Diesen Vorwurf entlarvt Dopsch als eine Deutung ex eventu, da zur Zeit Arnulfs die Ungarn noch keine direkten Nachbarn des Ostfränkischen Reichs waren und damit auch keine vorhersehbare Bedrohung darstellten.
Das Beziehungsdreieck zwischen Arnulf, Regensburg und Bayern beleuchtet Peter Schmid. Hier lag der eigentliche Schwerpunkt von Arnulfs Macht. Obwohl der Zuschnitt des Arnulf-Reichs demjenigen seines Großvaters Ludwigs des Deutschen ziemlich genau entsprach, zeigte sich unter Arnulf eine andere Herrschaftspraxis. Während unter dem Großvater neben Regensburg das Rhein-Main-Gebiet mit dem Zentrum Frankfurt gleich wichtig wurde, blieb Arnulf mit seinem Macht- und Herrschaftsschwerpunkt vornehmlich in Bayern.
Das Augenmerk im Beitrag Hans Henning Kortüms liegt weniger, wie nach dem Untertitel des Beitrags "Das ostfränkische Reich und seine Nachbarn" zu vermuten, auf den Beziehungen Arnulfs zu den nach der Absetzung Karls III. entstandenen Reichen, wo mehrfach Könige erhoben wurden, die nicht mehr der Karolingerdynastie angehörten. Stattdessen unterzieht er die entsprechende Stelle der Regensburger Fortsetzung der Fuldaer Annalen "Multi reguli in Europa [...] excrevere" einer intensiven Untersuchung. Dabei stellt er eine Interpretationsmöglichkeit vor, nach welcher der Begriff "regulus" nicht als geringschätziger Diminutiv "kleiner König / Kleinkönig" zu übersetzen ist. Er macht dagegen auf Jesaja 14, 28-31 aufmerksam. Hier wird der Tod des biblischen Königs Ahas geschildert, worüber bei den Philistern Freude herrschte. Doch, so der Bibeltext drohend, dem Verstorbenen sei mit Ezechias ein noch gefährlicherer "regulus" nachgefolgt, ein Basilisk oder Schlangenkönig. Diese Begrifflichkeit war nach dem viel gelesenen Lukan auch im Frühmittelalter geläufig, wo einige Belegstellen "regulus" mit "rex serpentium" wiedergeben. Der Regensburger Annalist könnte den Begriff wegen seiner Vieldeutigkeit bewusst gewählt haben. Zum einen ließ sich damit die Gefahr für die Karolinger ausdrücken, von den "reguli" von der Königswürde verdrängt zu werden. Zum anderen ließen sich deren Erfolge im Kampf gegen die Normannen mit dem biblischen Vorbild des Kampfes gegen die Philister gleichsetzen. Hier ist einzuwenden, dass es allein der Robertiner Odo war, der im Kampf gegen die Normannen Erfolge vorweisen konnte. Die übrigen "reguli" hatten keine entsprechende Gelegenheit, sich in dem von Kortüm vorgeschlagenen Wortsinn zu profilieren.
Der Beitrag Wolfgang Eggerts setzt sich mit derselben Quellenstelle auseinander. Er räumt ein, dass die von Kortüm vorgeschlagene Deutung des Textes möglich ist, favorisiert aber dennoch die hergebrachte Lesart, nach der "regulus" als Diminutiv übersetzt wird. Eggert weist auf den abfälligen Ton hin, in dem die Erhebungen der "reguli" geschildert werden, wobei stets auf deren Väter und damit auf ihre nicht-königliche Herkunft hingewiesen wird. Arnulf hatte den "reguli" seine Herkunft voraus. Zudem folgen Beschreibungen, wie außer Berengar und Wido die verschiedenen "reguli" Arnulf in dessen Reich aufsuchten, um sich ihre Herrschaft bestätigen zu lassen, was ihre Unterordnung unter Arnulf verdeutlicht. Da der Beitrag Eggerts einer der beiden Aufsätze ist, die nicht bereits auf der Regensburger Tagung 1999 vorgetragen wurden, scheint in den Tagungsband bereits eine Replik auf Kortüms Forschungen aufgenommen worden zu sein.
Wegen seiner unehelichen Abkunft stand bei Arnulf stets die Frage nach seiner illegitimen Geburt im Vordergrund. Brigitte Kasten geht daher den Chancen und Schicksalen unehelicher Karolinger nach. Dabei zeigt sie, dass die germanischen Rechte, anders als das römische Recht, diesen Begriff nicht kennen. Allein die Ordinatio Imperii von 817 geht auf den Komplex ein, was jedoch mit der Auseinandersetzung zwischen Ludwig dem Frommen und Bernhard von Italien zu erklären ist. Eine uneheliche Abkunft brachte nahezu keine Nachteile mit sich, und ein generelles Ausschlusskriterium vom Thron war sie gewiss nicht. Angesichts der ehelich geborenen Karolinger, denen die Thronfolge verwehrt wurde, scheint das ausschlaggebendere Kriterium die Minderjährigkeit gewesen zu sein.
Timothy Reuters Beitrag behandelt den Prozess gegen Arnulfs Gattin Uota, der gemäß der Regensburger Fortsetzung der Fuldaer Annalen Ehebruch vorgeworfen wurde. Es gelang der Königin mithilfe von 72 Eideshelfern, sich vom ihr zur Last gelegten Vergehen zu reinigen. Reuter betrachtet verschiedene Vergleichsbeispiele, wo die sexuelle Reinheit der Königin infrage gestellt wurde, um die Stellung des Königs zu erschüttern. Nach dem Überblick gelangt er jedoch eher zur Einschätzung, dass die Anklage gegen Uota einen hilflosen Versuch darstellte, die neuerliche Verschlechterung des Gesundheitszustands Arnulfs zu erklären.
Anhand der Diplome Arnulfs, seiner Personalpolitik gegenüber der Kirche und der Synodaltätigkeit in seinem Reich untersucht Wilfried Hartmann die Beziehungen Arnulfs zu seiner Kirche. Dabei zeichnet er nach, dass Arnulf zu Beginn seiner Herrschaft in einer recht schwachen Position war, da er sich durch auffällig viele Diplome für weltliche Empfänger zunächst deren Gunst erkaufen musste. Sein Personal übernahm er von Karl III., oder er erhob Männer in Führungspositionen, die aufgrund ihrer Herkunft ohnehin Anspruch darauf zu haben glaubten (Hatto von Mainz, Salomon III. von Konstanz, Waldo von Freising). Auch die Synode von Mainz 888 erweckt den Eindruck, dass der Klerus dem neuen und noch recht schwachen Herrscher zunächst Zugeständnisse abringen wollte. In einer ungewöhnlich dichten Reihe von Konzilien hat sich dies jedoch bis zur Synode von Tribur 895 geändert, als Arnulf den Kirchenfürsten als etablierter und mächtiger König gegenübertreten konnte. Hier wurde eine an frühere karolingische Traditionen erinnernde Politik projektiert, nach der die Kirche durch den König wirksam vor Übergriffen geschützt werden und der König für die Beachtung der kirchlichen Gesetze Sorge tragen sollte.
Kulturelle und verwaltungstechnische Aspekte werden in den Beiträgen von Mark Mersiowski (Diplomatik Arnulfs), Roman Hankeln (Arnulf-Memoria in der Reimhistoria für den hl. Dionysius) und Heidrun Stein-Kecks (zum Arnulf-Ziborium) behandelt.
Franz Fuchs kommt abschließend die Klärung der Frage zu, ob die Tagung zum elfhundertsten Todestag Arnulfs denn zum rechten Zeitpunkt und am rechten Ort stattgefunden hat. Schließlich gibt es zum Todestag des Kaisers und seiner Begräbnisstätte divergierende Nachrichten. Mit den meisten süddeutschen Nekrologien plädiert Fuchs für den 8. Dezember. Todesursache waren eine Reihe von Schlaganfällen, nicht, wie Liutprand von Cremona das als Strafe Gottes für die Herbeirufung der Ungarn will, ein Ungezieferbefall tödlichen Ausmaßes. In Regensburg wurde Arnulf bis in die Frühe Neuzeit hinein memoriert, wobei zur Totenfeier eine Armenspeisung gehörte.
Wie der Untertitel von Tagung und Band zeigt, bestand das Konzept der Veranstalter und Herausgeber darin, die Herrschaft Arnulfs insbesondere in seinem Ostfränkischen Reich darzustellen. Angesichts dessen bleibt das Fehlen von eigenständigen Beiträgen zu den Verhältnissen Arnulfs zu Ostfranken und Alemannien zu konstatieren. Dies befremdet etwas, zumal das Verhältnis Arnulfs zu den aufstrebenden Konradinern in mehreren Beiträgen gestreift wird. Auch die Zustände in Alemannien wären einer eingehenderen Untersuchung wert gewesen, zumal in diesem Gebiet bekanntlich der Aufstand von Karls III. Sohn Bernhard stattfand und einige der treuesten geistlichen Parteigänger Arnulfs (Hatto von Mainz, Salomon III. von Konstanz, Waldo von Freising) hierher stammten. Wie lohnenswert eine intensivere Beschäftigung mit Alemannien gewesen wäre, zeigt der kurze Blick, den Wilfried Hartmann in seinem Beitrag auf diesen Reichsteil wirft. Ein Autorenverzeichnis, ein Orts- und Personenregister sowie vierzehn schwarz-weiße Bildtafeln sind den Texten beigegeben.
Boris Bigott