Gerhard Sälter: Polizei und soziale Ordnung in Paris. Zur Entstehung und Durchsetzung von Normen im städtischen Alltag des Ancien Régime (1697-1715) (= Studien zu Policey und Policeywissenschaft), Frankfurt/M.: Vittorio Klostermann 2004, X + 499 S., ISBN 978-3-465-03298-4, EUR 56,00
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Gerhard Sälter beschreibt die Installierung moderner Polizeikräfte im Paris des frühen 18. Jahrhunderts als einen einerseits mühsamen, aber dennoch rasch erfolgten Prozess. Im Ergebnis stand die Ablösung lokal regulierter Normensysteme durch zentral vorgegebene Normen.
Nach einleitenden Kapiteln zur Pariser Bevölkerungsstruktur und zur Einrichtung der sogenannten Lieutenance de police als Institution der Krone in einer bislang von lokalen Eliten verwalteten Stadt behandelt Sälter die "traditionellen" Ordnungskräfte der Stadt und ihre nicht unproblematische Indienstnahme durch den Lieutenant général de police. Die Kommissare in den Vierteln und die Pariser Wache erwiesen sich nämlich nur bedingt kooperationsbereit und vor allem an einem Ausgleich mit der lokalen Wohnbevölkerung interessiert (Kapitel III). Anschließend untersucht Sälter in zwei Abschnitten die Funktionsweise des Polizeigerichts (Kapitel IV und V), kommt dabei aber zu dem Ergebnis, dass die Normdurchsetzung auf diesem Wege kaum erfolgreich verlief und ohnehin nur in wenigen Fällen versucht wurde. Die neu installierte Institution brauchte lange, bis sie eigene Konzepte der Überwachung der Unterschichten entwickelte und auch wirklich durchsetzen konnte. Zum Kern der modernen Polizeiarbeit gehörte das Konzept der Prävention und Überwachung, die bereits im Vorfeld von Konflikten die von der Krone definierten sozialen Normen durchsetzte, ohne auf eine Klage vor Gericht warten zu müssen. Es überrascht nicht, dass dazu eigenes Personal nötig war, das in Gestalt der Polizeiinspektoren ab 1708 geschaffen wurde (Kapitel VI). Im Bereich der Kontrolle wirtschaftlicher Aktivitäten, insbesondere beim Eintreiben von Konzessionsgebühren, bedienten sich die Polizeiinspektoren halblegaler oder illegaler Druckmittel, etwa der Beugehaft (Kapitel VII). Hierbei wurden sie vom Lieutenant général ausdrücklich unterstützt. Ob dabei wirklich eine "Atmosphäre des Terrors" entstand (353), wie der Autor aus Klagen von Betroffenen entnimmt, sei dahin gestellt. Wenig überzeugend ist jedenfalls die Kennzeichnung dieser Praktiken als "Korruption". Sälter macht nicht ausreichend deutlich, ob dies ein Quellenbegriff oder seine eigene Interpretation ist, obwohl Korruption als einer der klassischen Vorwürfe gegen politische Gegner, gerade auch in der Frühen Neuzeit, gelten kann (was die von Sälter Seite 365 zitierte Arbeit von Sharon Kettering deutlich hervorhebt). Seine Beurteilung der Vorgänge rekurriert immer wieder auf Grundsätze, die eigentlich erst für den Rechtsstaat gelten: "Mißbrauch polizeilicher Amtsgewalt", ein Lieutenant général, der in Schuldsachen keine richterliche Kompetenz besaß und dennoch Zwangsmaßnahmen in Kraft setzte (349). Hierbei ist wohl honorige Empathie mit den Betroffenen zu erkennen, doch operiert der Autor dabei oftmals hart an der Grenze des Anachronismus. Vieles spricht statt dessen dafür, hierin einen der vielen frühneuzeitlichen Versuche der Normdurchsetzung zu erkennen, die freilich nicht immer einer legalistischen Interpretation zugänglich sind (diese Beurteilung lediglich angedeutet, 364 f.).
Ein weiteres, wichtiges Instrument zur Ausbildung polizeilicher Handlungsfähigkeit war die Loslösung polizeilicher Interventionsmöglichkeiten von gerichtlichen Entscheiden. Hierzu verwendete die Polizei ein Instrument, das auf der Fiktion des königlichen Willens beruhte. Es genügten "Königliche Befehle", Ordres du roi beziehungsweise Lettres de cachet, um einen Verdächtigen beispielsweise zu inhaftieren. Freilich wurden diese Dokumente bald Routineanweisungen der Verwaltung, mit denen der König sich nicht persönlich beschäftigte (Kapitel VIII). Paradoxerweise nutzten ausgerechnet einfache Untertanen indirekt das Mittel der Lettres de cachet, um unliebsame Familienangehörige von der Polizei ohne förmliches Verfahren inhaftieren zu lassen (Kapitel IX). Erst in diesem letzten Abschnitt des Buches erhalten endlich die von der Polizei Kontrollierten in den lokalen Gemeinschaften ein Gesicht. Sie wandten sich an die neue, robust ausgestattete Institution der Polizei zur Verfolgung eigener Interessen und zur Durchsetzung ihrer eigenen Normenvorstellungen - eine Erkenntnis, die Aufmerksamkeit verdient, aber im Kontext der "Aneignungs"-Debatte ausführlicher hätte diskutiert werden können. Die Hintergrundfolie für den untersuchten Veränderungsprozess bildet die traditionelle Stadtherrschaft durch lokale Oligarchien, was an sich auch sinnvoll ist. Doch geraten die Aussagen über diese Herrschaft, die nach wiederholten Äußerungen des Autors 1667 endete (31, 461), erstaunlich detailliert für eine Studie, die erst 1697 einsetzt. Und tatsächlich stützen sich diese Aussagen auf später entstandenes Quellenmaterial - ein fragwürdiges Vorgehen. Versucht man nämlich, die intakte Oligarchie aus Quellen zu rekonstruieren, die von den im Rückzug befindlichen, ehemaligen Institutionen dieser Herrschaft um 1700 produziert wurden, so erhält man höchsten ein Zerrbild. Zudem scheint mir die Kennzeichnung der alten Ordnung als "eingeübte[s] Zusammenspiel" lokaler Gemeinschaften und städtischer Eliten im Zeichen von "Konsensbildung" und "Kohärenz" (Zitate 464), das erst durch die Implantierung der Polizei zerstört worden sei, doch gar zu harmonistisch. Der allfällige Hinweis auf früher intakte "Netzwerke" verkennt nämlich, dass Netzwerke mit anderen Netzwerken konkurrieren, also Konflikte keinesfalls in jedem Fall ausschalten, sondern auch generieren können.
In der Kontrastierung von alter Herrschaftsausübung und neuer Polizeigewalt als städtischem "Fremdkörper" (463) nach "autoritäre[m] Modell", das "Konsultation und Konsensbildung nicht vorsah" (464), verschenkt Sälter schließlich die Schärfung einer Pointe, die sein Untersuchungsmaterial durchaus hergibt - nämlich dass die Etablierung der polizeilichen Normenkontrolle ein wechselseitiger Prozess war, der nicht nur von oben durchgesetzt, sondern auch von unten (in den lokalen Gemeinschaften) aktiv praktiziert wurde. Handelnde sind in Sälters Darstellung aber fast ausschließlich die Polizeikräfte, die sich nolens volens auch lokaler Normbildungs- und Regulierungspraktiken bedienten, zumal sich lokale Amtsträger als ihrem Zugriff "resistent" (465) erwiesen (hierzu insbesondere Kapitel III-V). Alle anderen Akteure bleiben mit Ausnahme von Kapitel IX merkwürdig blass und passiv, obwohl die Einleitung verspricht, "Herrschaft als reziprokes Geschehen" (12) zu behandeln. Ein letztes Monitum, das dem Autor freilich nicht anzulasten ist, betrifft die Qualität des Bandes: Nach der Lektüre muss man sich die Hände waschen, denn die Druckerschwärze färbt ab. Für 56 € bekommt man in anderen Verlagen besser gemachte Bücher.
Jens Ivo Engels