Ulrich Huttner: Recusatio Imperii. Ein politisches Ritual zwischen Ethik und Taktik (= SPUDASMATA. Studien zur Klassischen Philologie und ihren Grenzgebieten; Bd. 93), Hildesheim: Olms 2004, 530 S., ISBN 978-3-487-12563-3, EUR 98,00
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"Recusabas enim imperare, recusabas, quod erat bene imperaturi. Igitur cogendus fuisti", rief Plinius der Jüngere in seiner Rede anlässlich der Übernahme des Suffektkonsulats am 1. September 100 im Senat dem Kaiser Traian zu. Die kurze Passage paneg. 5,5 f. (hierzu und zum Kontext 225-231) illustriert trefflich Inhalt, Bewertung und Folgen der "recusatio imperii", der - rituellen - Weigerung, die Herrschaft zu übernehmen. Diese Weigerung stellte nämlich für den Personenkreis, der hierüber urteilte, völlig klar, dass der die Aufgabe ablehnende Kaiserkandidat der hierfür bestens geeignete Mann war. Folglich musste er nur noch dazu gebracht werden, dem Ruf von außen zu gehorchen und den Prinzipat zu übernehmen. Zugleich wurde in der bekundeten Verschiebung der Initiative zur Machtergreifung vom einzelnen auf die Gemeinschaft die Verantwortung auf viele Schultern verteilt und Konsens gestiftet. Die so formulierte Interessengleichheit schuf Identitätsbewusstsein, erleichterte dem Kandidaten die bevorstehende Aufgabe und stärkte mit der dokumentierten Übereinstimmung in der Aufforderung zum Handeln und im Vollzug der Herrschaftsübernahme seine Stellung.
In welcher Hinsicht demgegenüber Worte wie die des Plinius zugleich auch der Wahrheit entsprechen, ist eine ganz andere Frage. Bei Traian als von Nerva adoptiertem Nachfolger kann eine wie immer geartete "recusatio" eigentlich keine Rolle mehr gespielt haben. Umso bedeutsamer ist die Tatsache, dass Plinius sich den Weg Traians zur Herrschaft nicht ohne dieses Element vorstellen konnte: Es gehörte als Ritual dazu und muss als solches im Lichte der jeweiligen Umstände und, fast noch schwieriger, der Überlieferung und ihrer Intentionen gesehen und ausgelegt werden. [1]
Um die "recusatio" durch Traian und ihre Darstellung durch Plinius zu erklären, bedarf es des Vergleichs mit der Überlieferung zu anderen Kaisererhebungen. Ulrich Huttner will mit seiner umfassenden Arbeit über die "recusatio imperii" durch eine in typologisch-chronologischer Abfolge und nach systematischen Aspekten möglichst vollständige Untersuchung der durch die Herrscherkandidaten bekundeten "Ablehnungen", die Macht zu übernehmen, ein Urteil über das Phänomen als solches ermöglichen. Hiermit liefert er zugleich einen Beitrag über elementare Bestandteile des römischen Prinzipats sowie des damit verbundenen Selbstverständnisses und so auch über das Wesen von Machtpolitik in der Antike allgemein. Dabei schließt er das entsprechende Verhalten christlicher Kaiser aus, weil mit ihnen neue Aspekte das Zögern bei der Herrschaftsübernahme beeinflussten, endet also in der Chronologie mit dem Machtverzicht Diokletians und Maximians von 305 und dem Rekusationsgebaren Konstantins im Jahre 306; aus dem späteren 4. Jahrhundert bezieht er wegen der guten Überlieferungslage lediglich die "recusatio imperii" des heidnischen Kaisers Iulian ein.
Die Untersuchung gliedert sich in vier Teile: Im Rahmen der Einleitung (11-42) stellt Huttner Grundlagen wie die Terminologie, Forschungsgeschichte, Ziele und den methodischen Ansatz vor, sodann geht es um die aus dem griechischen Denken stammenden Prämissen zum Verständnis des mit dem wirklichen oder dem scheinbaren Machtverzicht einhergehenden Verhaltens zwischen den Polen des taktischen Machtkalküls und des ethisch fundierten Umgangs mit Macht, Machtanspruch oder Machtzumutung (43-80). Der zentrale dritte Teil (81-405) widmet sich den verschiedenen Ausformungen der "recusatio imperii", den von Augustus und Tiberius gelegten Grundlagen und unterschiedlichen "Rekusationstypen" von der Herrschaftsablehnung dem Scheine nach bis zur Herrschaftsverweigerung. Auf dieser Basis systematisiert Huttner schließlich aus den vorgestellten Fällen von Machtverzichtsgesten und Machtverzicht ein Modell der "recusatio" nach diversen Gesichtspunkten (406-472).
Huttners Bezugs- und Ausgangspunkt für die eigenen Forschungen über das Phänomen der "recusatio" auf der Grundlage einer Definition als "die lediglich inszenierte[,] oder aber die konsequente Ablehnung der Machtübernahme durch den Prätendenten" (16) sind die vor rund einem halben Jahrhundert erschienenen Arbeiten Jean Bérangers und Lothar Wickerts [2], ergänzt um Überlegungen Pierre Grenades zum Problem des Machtverzichts [3]. Im Übrigen kann er - bis auf eine Ausnahme [4] - konstatieren, dass es um die Problematik der "recusatio imperii" still geworden ist. Es besteht also Veranlassung, diesem Phänomen eine grundsätzliche Untersuchung zu widmen.
Eine Typologie der unter "recusatio imperii" verstandenen Verhaltensweisen muss auf dem Maßstäbe setzenden Handeln des Octavian / Augustus am 13. Januar 27 vor Christus (81-106) aufbauen, wodurch dieser mittels Machtverzicht zum "Neuschöpfer der alten Ordnung" (84) wurde und das er selber in die Worte: "rem publicam | ex mea potestate in senat[us populique Rom]ani [a]rbitrium transtuli" (Res gestae 34) kleidete. Diesen 'Verzicht' Octavians deutet Huttner nach der Überlieferung im Tatenbericht und in anderen Quellen vor dem Hintergrund von Beispielen aus der römischen Republik (Machtverzicht Sullas, Gesten des Pompeius), der Erwartungen und Reaktionen von Zeitgenossen und der Stellungnahmen kaiserzeitlicher Autoren. Aus der politischen Praxis des Augustus kann Huttner die zahlreichen Spielarten von Machtverzichtsgesten vorführen: Rücktritt, Rückgabe, Zögern, Duldung anderer in Schlüsselpositionen, Kompetenzteilung, "nicht nur um eine Stabilisierung, sondern auch [...] um das Überleben der Macht" (127) durch augenscheinliche Uneigennützigkeit abzusichern. "Das Konzept der 'res publica restituta' diente der Kaschierung der tatsächlichen Verhältnisse. Der Machtverzicht war also ein zutiefst unredlicher" (126).
Für die Ausformung der "recusatio imperii" als zu Herrschaftsbeginn fälligem Verzichtsgestus und noch mehr für dessen Beurteilung ist auch das zögerliche Verhalten des Tiberius nach dem Tode des Augustus mitverantwortlich (128-148). Als Heuchelei und heimtückische Taktik zur Machtabsicherung wird namentlich von Tacitus und Sueton abgetan, "daß sich Tiberius dabei weniger elegant zierte als sein Vorgänger" (131). Das Zögern durfte eben - aus welchen möglicherweise ernst gemeinten Motiven auch immer - nicht übertrieben werden, musste hinsichtlich der Verhaltenserwartungen beider beteiligter Seiten kalkulierbar ausfallen. Potenzieller Princeps und Senat hatten 14 nach Christus ihr Verhalten in dieser Hinsicht offenbar noch nicht so formalisiert, dass darin ernst gemeinter Vorschlag, Verhandlungsangebot, 'Geste' und 'Ritual' sogleich erkennbar waren. Mit dem Übergang des Prinzipats auf Tiberius waren wesentliche Schritte zu dessen Institutionalisierung vollzogen. Das betrifft auch die "recusatio", die später, wie von der "Historia Augusta", häufig als senatsfreundliches Verhalten angesehen wurde.
Die "recusatio imperii" in Konfrontation mit dem Militär (160-213) ist im 1. Jahrhundert erstmals gut belegt für Claudius, sodann für das Vierkaiserjahr 68/69 nach Christus. Die nächsten Zeugnisse, über hundert Jahre jünger, stammen von Marc Aurels Gegenkaiser Avidius Cassius, dann geht es in dichter Folge weiter in severischer Zeit und mit diversen Soldatenkaisern und Usurpatoren. Das Militär tat häufig den ersten Schritt, sodass dem Senat in der Regel nur übrig blieb, den sich durch militärischen Druck ergebenden Machtverhältnissen zu folgen. Nicht zuletzt im Blick auf das Verhalten des Senats und das (künftige) Verhältnis des sich gegenüber Soldaten in Machtzurückhaltungsgesten übenden Prätendenten zum Senat sind daher auch dessen Rekusationsszenen vor dem Militär zu sehen. Des Öfteren wird nämlich unter Hinweis gerade auf den Gewaltaspekt herausgestrichen, dass sich der Kandidat nur unter Gefahr von Leib und Leben gegen den Willen der Soldaten hätte wehren können, sich mit der Machtübernahme also in das Unvermeidliche gefügt habe, obwohl auch bei konsequenter Verweigerungshaltung kein Fall bekannt ist, bei dem Soldaten mit ihren Drohungen ernst gemacht hätten. Das Verhalten der Beteiligten im Zusammenhang mit der "recusatio imperii" wurde einerseits zur Geste, zum Ritual und wurde andererseits in der Berichterstattung schematisiert, erstarrte zum literarischen Topos (vergleiche 200).
Unter dem Begriff "Senats- und Adoptivkaiser" fasst Huttner sodann einige recht unterschiedliche Rekusationsfälle zusammen (214-239), bei denen das Militär - zumindest in der Überlieferung - nicht die primäre Rolle spielte und insofern nicht Adressat des Machtverzichtsgestus war.
Ausführlich widmet sich Huttner den diversen Berichten über die "recusatio imperii" Iulians (248-295) anlässlich seiner Ernennung zum Caesar 355 und seiner Ausrufung zum Augustus 360. Bedeutung gewinnt Iulians Fall dadurch, dass sein Rekusationsverhalten nicht nur durch Berichte Dritter überliefert, sondern auch vom Kaiser selbst reflektiert wird. In den Stellungnahmen Iulians und teilweise auch anderer spielt bei der Überwindung der Abneigung, die Macht zu übernehmen, der Wille der Götter eine ausschlaggebende Rolle, wie Huttner besonders herausstellt. Dass aber bei der Übernahme der Herrschergewalt der "consensus" von Göttern und Menschen ganz allgemein gefragt ist, zeigen Selbstbezeichnungen wie die Galbas bei Tacitus als "deorum hominumque consensu ad imperium vocatum" (hist. 1,15,1), dem natürlich ein entsprechendes Rekusationsverhalten zu Grunde liegt, ebenso wie Hinweise auf den fehlenden Konsens bei der Adoption Pisos durch Galba (Tac. hist. 1,18,1; 27,1; 29,1 <Götter> und 1,18,3; 19,1 <Menschen>). Ist der Bezug des Götterwillens auf das Rekusationsverhalten bei Iulian dann wirklich so singulär, wie Huttner vorauszusetzen scheint? Oder ist dieser Eindruck primär darauf zurückzuführen, dass Iulian und Libanios diesen Aspekt in rechtfertigenden Aussagen besonders in den Vordergrund stellten? Dass auch Iulian in einer bestimmten Tradition des Zusammenhangs von "recusatio imperii" und Konsens von Göttern und Menschen stand, liegt doch auf der Hand. [5]
Profil gewinnt die "recusatio imperii" zwar aus dem Vergleich unterschiedlicher Fälle des Rituals, das schließlich zur Machtübernahme führt, nicht zuletzt aber auch gegenüber konsequenten "recusationes": der Weigerung, die Herrschaft zu übernehmen (296-364), und der Abdankung (365-405). Für die Verweigerung der Magistratsübernahme in der Republik und im Prinzipat (297-326) konnten unterschiedlichste private und politische Gründe eine Rolle spielen. Bei dem von Huttner (321 f.) hier aufgeführten Verzicht des Agricola in der Darstellung des Tacitus, sich wegen der von Domitian ausgehenden Gefahren an der Erlosung des Prokonsulats von Africa oder Asia zu beteiligen (Agr. 42,1 f.), bleiben die Hintergründe dieses Verhaltens beziehungsweise die damit verbundenen Absichten recht unscharf. Tacitus stilisiert den verdienten Statthalter doch zu einem potenziellen Rivalen Domitians [6], sodass von der Verweigerung der Magistratsübernahme in diesem Fall eine direkte Linie zu einer Ablehnung der militärischen Akklamation (327-353) wie zum Beispiel durch Verginius Rufus führt; Tacitus suggeriert ja eine Gefährdung Agricolas durch Domitian, als komme der Griff nach der Statthalterschaft einer senatorischen Provinz fast einer Usurpation gleich. Während für Verginius aber die fehlende Unterstützung des Senats die Aussichten auf Erfolg fragwürdig erscheinen ließ, unterstellt Tacitus für Agricola gerade den Beistand der Öffentlichkeit (Agr. 41,3). Hier werden also Verbindungslinien zwischen der Verweigerung der Übernahme eines senatorischen Amtes und der des Prinzipats deutlich, für deren umfassende Erarbeitung eben auch Hintergrund und Intention eines Werkes wie des "Agricola" einbezogen werden müssten, was bei Huttner jedoch unterbleibt.
Schließlich behandelt Huttner anhand einer recht vielfältigen Überlieferung mit unterschiedlichen Intentionen noch die Abdankung Diokletians und Maximians (365-405), die im Herrschaftssystem der Tetrarchie angelegt ist, was in der Antike offenbar nicht so klar gesehen wird.
Zwei Drittel der Darstellung (81-405) umfassen Huttners Untersuchungen zu den Quellen über die diversen Rekusationsfälle. Demgegenüber nimmt sich der Umfang des Auswertungskapitels (406-472), in dem die charakteristischen Merkmale der "recusatio imperii" zusammengetragen und zu einem "Modell" verdichtet werden sollen, knapp aus, zumal hier zusätzlich soziologische, politologische und psychologische Verfahrensweisen einfließen. Im Wesentlichen geht es darum, die "recusatio" als Ritual zu verstehen, das für ein retardierendes Moment sorgt, auf das der 'rechtmäßige' Kaiserkandidat ebenso wie der Usurpator angewiesen ist, weil ihr eine "generelle Erwartungshaltung" (417) gegenübersteht. In der "recusatio" verfestigt sich zudem die Legitimation der Herrschaft, sie trägt zur Akzeptanz des Kaisers bei. "Der Verzichtsgestus wird so zur Präventivmaßnahme" (421). Dies betrifft vor allem auch die Weigerung, Ehrungen entgegenzunehmen, und den darin zum Ausdruck kommenden Willen, sich so konform einzureihen in die 'normalen' römischen Bürger, also durch "civilitas" und "moderatio" zu glänzen. Wenn es schließlich doch zur Übernahme der Herrschaft kommt, wird einerseits gern auf den Druck durch die Soldaten verwiesen, andererseits die im Handeln des Kandidaten liegende Inkonsequenz durch Verantwortungsbereitschaft und Berufung auf göttliche Zeichen überspielt.
Das kurze Literaturverzeichnis (487-489) umfasst nur die wichtigsten Werke; die übrige Literatur ist lediglich in den Anmerkungen genannt. Dieses Verfahren setzt zwar eindeutige Akzente, erschwert aber den Überblick über die benutzte Literatur. Von hohem Wert sind die ausführlichen Indices zu den verwendeten Quellen (490-515), den erwähnten Kaisern (516-518) und anderen Personen (519-530).
Nach Fragestellung, Untersuchungsgang und Ergebnissen kann Huttner mit einem respektablen Werk aufwarten. Er erfasst und interpretiert die Quellenbelege zum Phänomen der "recusatio imperii" für die gesamte vor- beziehungsweise nichtchristliche Kaiserzeit von 27 vor Christus bis 306 nach Christus unter Einschluss des - wiederum heidnischen - letzten Vertreters der konstantinischen Dynastie, Iulians (355/360-363). Zur Einordnung von Machtverzicht und Machtverzichtsgesten bezieht er Verhaltensmuster aus dem griechischen Denken und Handeln, der römischen Republik und nichtkaiserlicher Amtsträger unter dem Prinzipat mit ein. Er bringt die belegbaren Fälle in eine Ordnung, mit deren Hilfe der Weg vom einzelnen Gestus zum Typos und in der literarischen Darstellung (wie in der Erwartungshaltung des Kandidaten und der mit der "recusatio" angesprochenen und auf sie reagierenden Öffentlichkeit?) zum Topos und Schema nachvollziehbar und teilweise differenziert nachgewiesen wird. Hieraus erarbeitet Huttner ein - sicher noch erweiterbares - 'Modell' der "recusatio imperii" und damit eine Interpretationshilfe, die aus dem Überschneidungsbereich von Einzelfall und modellhaftem Ablauf das 'Normale' der "recusatio imperii" zu ermessen und zu erklären vermag.
Des generellen Problems, "daß das Bild der 'recusatio imperii' in den Schriftzeugnissen derart von Wertungen und Klischees überformt ist, daß es schwerfallen muß, zur historischen Realität vorzudringen" (39), ist sich Huttner dabei durchaus bewusst. Darüber hinaus ist es aber auch erforderlich, den Darstellungsabsichten ihrer Verfasser gerecht zu werden. Hier vermisst man bei Huttner nicht nur gegenüber dem "Agricola" des Tacitus gelegentlich eine Sensibilität, die zu Gunsten seiner eigenen Intentionen und der Masse des zu verarbeitenden Materials zurückgestellt oder unbeachtet geblieben zu sein scheint. Doch stellt das Werk wichtige Grundlagen zu einem 'Schlüsselverhalten' bei der Machtübernahme in den Vordergrund und ist so ein willkommenes Hilfsmittel für die Praxis des kaiserzeitlichen Herrschaftsübergangs in Einzelfällen ebenso wie für die Idee im institutionellen Rahmen.
Anmerkungen:
[1] Über Huttner (227 f.) hinausführend hierzu jetzt Gunnar Seelentag: Taten und Tugenden Traians. Herrschaftsdarstellung im Principat, Stuttgart 2004, 287-291.
[2] Jean Béranger: Le refus du pouvoir. (Recherches sur l'aspect idéologique du principat), in: Museum Helveticum 5 (1948), 178-196; derselbe: Recherches sur l'aspect idéologique du principat, Basel 1953; Lothar Wickert: Princeps, in: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft XXII 2 (1954), 1998-2296, hier 2258-2264.
[3] Pierre Grenade: Essai sur les origines du principat. Investiture et renouvellement des pouvoirs impériaux, Paris 1961, 394-443.
[4] Andrew Wallace-Hadrill: Civilis princeps: between citizen and king, in: Journal of Roman Studies 72 (1982), 32-48.
[5] Huttner (25 f.) weist selber darauf hin, für wie bedeutend Béranger den "consensus deorum hominumque" hielt, geht in seiner eigenen Untersuchung der Frage des göttlichen Konsenses aber nicht durchgängig nach, sodass sie - unberechtigt - in seinem "Rekusationsmodell" keine Rolle zugewiesen bekommt.
[6] Näheres bei Ralf Urban: Historische Untersuchungen zum Domitianbild des Tacitus, Diss. München 1971, 62 f., 68 f.
Ulrich Lambrecht