Maria Teresa Fattori: Clemente VIII e il Sacro Collegio 1592-1605. Meccanismi istituzionali ed accentramento di governo (= Päpste und Papsttum; Bd. 33), Stuttgart: Anton Hiersemann 2004, X + 407 S., ISBN 978-3-7772-0407-9, EUR 128,00
Inhaltsverzeichnis dieses Buches
Buch im KVK suchen
Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Silvano Giordano OCD (a cura di): Le istruzioni generali di Paolo V. Ai diplomatici pontifici 1605-1621, Tübingen: Niemeyer 2003
Martin Papenheim: Karrieren in der Kirche. Bischöfe in Nord- und Süditalien 1676-1903, Tübingen: Niemeyer 2001
Paolo Prodi / Wolfgang Reinhard (Hgg.): Das Konzil von Trient und die Moderne, Berlin: Duncker & Humblot 2001
Es gehört zum Allgemeinwissen der Papstgeschichtsschreibung, dass es in der Frühen Neuzeit zu einer allmählichen Verschiebung des Kräfteverhältnisses zwischen Papst und Kardinalskollegium zu Gunsten des päpstlichen Monarchen kam. Maßgeblich hierfür war zum einen die sukzessive Erhöhung der Anzahl der Kardinäle, zum anderen die Einführung von ständigen Kardinalskongregationen bei gleichzeitiger Beschneidung der Kompetenzen des Konsistoriums, der Versammlung aller Kardinäle. Aus den einstigen Fürsten der Kirche wurden nach und nach Bürokraten der Kurie. Auch wenn schon andere Päpste zum Mittel des Peer-Schubs mit dem Ziel der Schwächung des Kardinalskollegiums gegriffen hatten und eine der wichtigsten und einflussreichsten Kongregationen, die Inquisition, bereits 1542 gegründet wurde, steht dennoch insbesondere das Pontifikat Sixtus' V. (1585-1590) für die dauerhafte Entmachtung des Kardinalskollegiums. Im Rahmen seiner grundlegenden Kurienreform von 1588, die in Teilen bis ins vergangene Jahrhundert Bestand hatte, legte Sixtus V. zum einem die Anzahl der Kardinäle auf 70 fest - im Mittelalter hatte dieses Gremium teils nur 12 Personen umfasst - und richtete 15 ständige Kongregationen zur Leitung von Kirche und Kirchenstaat ein. Nach dem kurzen, aber kraftvollen Pontifikat Sixtus' V. kam es zu drei eher unbedeutenden Übergangspontifikaten, bevor 1592 Ippolito Aldobrandini zum Papst gewählt wurde, der als Clemens VIII. die Cathedra Petri bis 1605 innehatte. In seinem überdurchschnittlich langen Pontifikat, dem von Seiten der Forschung bislang noch keine besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde, galt es nun, das Kräfteverhältnis von einzelnem Kardinal, Kongregationen, Konsistorium, Kardinalnepot und Papst auf der Basis der Sixtinischen Reformen neu auszutarieren.
In ihrer Arbeit über Clemens VIII. und sein Kardinalskollegium untersucht Maria Teresa Fattori, wie dieser stets konstatierte, aber selten eingehend untersuchte Prozess der Machtverschiebung zu Gunsten des Papstes konkret vonstatten ging. Wie funktionierte die Kurie unter Clemens VIII., welche Aufgaben und Funktionen hatten die Kardinäle, welche Bedeutung kam dem Konsistorium zu, welche Rolle spielten die einzelnen Kongregationen, und wo ist der Kardinalnepot in diesem ganzen Geflecht zu verorten? - Dies sind die leitenden Fragen dieser quellengesättigten Studie. Durch die Auswertung von Konsistorialakten, Notizen und Protokollen von Kardinalskongregationen, Avvisi di Roma, Gesandtschaftsberichten, diplomatischer Korrespondenz und zeitgenössischen Kardinalstraktaten gelingt es Fattori, an ausgewählten Beispielen die päpstliche Makropolitik vor dem Hintergrund dieses Erkenntnisinteresses zu sezieren und hierbei auch ihre mikropolitische Grundierung transparent werden zu lassen.
Nach einer kurzen Charakterisierung des Pontifikates Clemens' VIII. werden die beiden herausragenden politischen Ereignisse seiner Regierungszeit analysiert: die Absolution Heinrichs IV. 1595 und der Heimfall Ferraras an den Kirchenstaat 1598. Clemens' anfängliche enge Bindung an den spanischen Monarchen und die starke pro-spanische Fraktion an der Kurie und im Kardinalskollegium erschwerten die Hinwendung des Papstes zum französischen König deutlich. Er versuchte unter großer Geheimhaltung die französische Angelegenheit ohne Beeinflussung durch die Spanier zu betreiben, und schon aus diesem Grund musste er eine Einbeziehung des Konsistoriums vermeiden, worüber es zum Konflikt mit diesem kam. Clemens setzte sich durch, und auch wenn er die Purpurträger durch geheime Einzelbefragungen konsultierte, wurde die Absolution Heinrichs IV. maßgeblich unter seiner Leitung von der von ihm eingesetzten und gesteuerten Frankreichkongregation sowie der Inquisitionskongregation betrieben. Letzterer kam - wie Fattori an verschiedenen Punkten darlegt - während des gesamten Pontifikates eine herausgehobene Rolle als Ort der Kontrolle, Überprüfung und Ausrichtung der päpstlichen Entscheidungen zu, und zwar nicht nur in Fragen des Glaubens und der Doktrin. Die Inquisitionskongregation, der der Papst selbst vorstand, war in vielen Bereichen die Herzkammer der Kurie.
Die ersten Regierungsjahre Clemens' waren gekennzeichnet von einem weit gehenden Ausschluss des Konsistoriums. Aufgrund der starken Politisierung des Kollegiums und dessen Abhängigkeit von insbesondere spanischen Pensionen bestand für den Papst auch kaum die Option, dieses als Gesamtkörperschaft einzubeziehen. Die Entscheidungen lagen in den Händen des Papstes, der sich auf einige Kardinäle stützte, denen er vertraute. Während seines Pontifikates fand ein Übergang statt von der Figur des Papstes, der im Konsistorium entscheidet, zum Papst, der in den Kongregationen entscheidet - wobei auch die Macht der Kongregationen vernachlässigbar war, wenn der Papst nicht zugegen war. Das Konsistorium wurde herabgestuft zum prächtigen Rahmen für Akte, denen der Papst besondere Bedeutung und Feierlichkeit verleihen wollte. Zwar berief Clemens das Konsistorium weiterhin wöchentlich ein, doch wollte er hierdurch insbesondere die Zahl der Kardinalsaudienzen verringern, eine Beratungsfunktion kam dem Gremium de facto nicht mehr zu.
Die Zahl der bestehenden Kongregationen wurde unter Clemens VIII. durch etliche neue vermehrt. Fattori widmet sich insbesondere der Konsistorial-, der Bischofs-, der Bischofsexamens- sowie der Inquisitionskongregation und schildert deren Aufgabe, Funktion und Zusammensetzung. Aufschlussreich sind hierbei insbesondere die Ausführungen zur Benefizienvergabe. Während des Aldobrandini-Pontifikates wurden insgesamt 750 Bischofssitze und 164 Abteien verliehen. Die Auswertung der diesbezüglichen Konsistorialakten liefert aufschlussreiches Datenmaterial z. B. bezüglich der Ordensangehörigkeit von Bischöfen und der Präsentation der Kandidaten im Konsistorium. Auffällig ist, dass im Laufe seines Pontifikates Clemens VIII. bzw. seine Nepoten verstärkt bei denjenigen italienischen Bischofssitzen, die der Papst frei besetzen konnte, die Präsentation auf Kosten der Nationalprotektoren übernahmen und natürlich auch die damit verbundenen finanziellen Kompensationen einstrichen. Im Zentrum der Vergabe der Bischofssitze stand nicht die Bischofskongregation, sondern der Kardinalnepot Pietro Aldobrandini. Entscheidend waren Verflechtung und Patronage der Kandidaten und nicht ihre Eignung. Die Rezeption der Trienter Reformbeschlüsse verlief auf einer oberflächlichen Ebene, sodass es hierüber zum Konflikt zwischen Papst und Kardinal Bellarmino kam. Hier traf es sich gut, dass Clemens wiederholt auf die Residenzpflicht der Bischöfe pochte und so den unliebsamen Kritiker Bellarmino vom päpstlichen Hof an seinen erzbischöflichen Bischofssitz nach Capua verbannen konnte.
Einfluss, Rolle und Aufgaben der Kardinäle veränderten sich, was sich auch in zeitgenössischen Kardinalstraktaten niederschlug. In ihnen wird die zunehmende Disziplinierung des Kollegiums deutlich sichtbar. Fattori analysiert die einschlägigen Traktate von Piatti, Manfredi, Albani, Paleotti, Albergati und Botero und macht eine zunehmende Zuschreibung von Modellen eines religiösen und frommen Kardinalstypus aus. Die Kardinalswürde fand durch die Herausforderungen des Kampfes gegen die (protestantischen) Häretiker und der Verbreitung des römischen Katholizismus eine neue Rechtfertigung. Wenngleich die Kardinäle unter Clemens VIII. einen deutlichen Machtverlust hinnehmen mussten, erhöhte der Pontifex im Gegenzug - nicht zuletzt im Blick auf diese Aufgaben - im Zeremoniell ihren sozialen und kirchlichen Rang als wichtigste Angehörige des heiligen Hofes deutlich.
Unter Clemens VIII. wurde das Machtverhältnis zwischen Papst, Kardinalskollegium und Nepoten neu austariert. Es bildete sich noch keine strikte Trennung zwischen weltlichen und geistlichen Belangen aus, aber es entwickelte sich eine gewisse Trennung der Kompetenzen, die auf die zukünftige Scheidung von weltlichem und geistlichem Sektor des Papsttums hinweist. Für die Sphäre der Regierungsangelegenheit der päpstlichen Monarchie stand der Kardinalnepot, der für die Bereiche Politik, Diplomatie und zwischenstaatliche Beziehungen verantwortlich zeichnete. Die religiöse Sphäre hingegen, insbesondere die Reform, wurde den Kardinälen anvertraut. Sie waren für Mission und Wiedergewinnung der verloren gegangenen katholischen Territorien verantwortlich. Im Umfeld seines römischen Hofes vertraute der Papst den Kardinälen die Feier und Manifestation seiner geistlichen Macht an, die weltliche Souveränität hingegen wurde vom Kardinalnepoten personifiziert. In dieser Aufteilung, so das Fazit von Fattori, könne man den Beitrag von Clemens VIII. zur Ausbildung der päpstlichen Monarchie sehen.
Fattori hat eine gewichtige und (er-)kenntnisreiche Studie über die Regierungsweise Clemens' VIII. sowie das Machtverhältnis zwischen päpstlichem Monarchen und Kardinalskollegium vorgelegt. Leider ist die Struktur der Arbeit nicht immer als gelungen zu bezeichnen, und des Öfteren wünschte sich der Rezensent eine umfassendere Einbindung der Forschungserträge in längerfristige Prozesse. So hätten einige systematisierende Ausführungen zum nachtridentinischen Papsttum und zur Kurienentwicklung in der Frühen Neuzeit der Arbeit sicherlich nicht geschadet. Unterbelichtet bleibt auch die Rolle des machtbewussten und einflussreichen Kardinalnepoten Pietro Aldobrandini, der Schlüsselfigur an der Kurie. Insgesamt wird das Verhältnis zwischen Kardinalnepot und Kardinalskollegium zu wenig beachtet und das Phänomen des päpstlichen Nepotismus nicht hinreichend ausgeleuchtet. Am bedauerlichsten ist allerdings, dass Fattori ihr umfangreiches, mit akribischem Fleiß gehobenes Datenmaterial bezüglich der Zusammensetzung zahlreicher Kongregationen disperat über den ganzen Text und die Fußnoten verteilt und darauf verzichtet, Namenslisten für die jeweiligen Kongregationen zu erstellen. So versinkt ein aufwändig gehobener Schatz wieder in den Fußnoten dieser Arbeit.
Tobias Mörschel