Rolf Kießling / Sabine Ullmann (Hgg.): Das Reich in der Region während des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit (= Forum Suevicum. Beiträge zur Geschichte Ostschwabens und der benachbarten Regionen; Bd. 6), Konstanz: UVK 2005, 368 S., geb., ISBN 978-3-89669-719-6, EUR 39,00
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Region kommt in Mode. Diese Beobachtung schuldet sich einem gesellschaftlichen wie wissenschaftlichen Prozess, der im Regionalen das natürliche Pendant zur global vernetzten Informations- und Ökonomisierungswelt der Gegenwart entdeckt. Wenn Rolf Kießling und Sabine Ullmann den von ihnen herausgegebenen Tagungsband mit dem Obertitel "Das Reich in der Region" versehen, so liegen sie nicht nur im aktuellen Trend, sondern greifen sie ein Feld der historischen Forschung auf, das sujetimmanent notwendig ist. Das Alte Reich ist ohne seine königsnahen Landschaften, ohne die Reichsstände als seine regionale Trägerschaft und ohne die zirkulare Selbstregionalisierung des Reiches nicht zu denken, folgerichtig Reichsgeschichte nicht ohne die mit ihr korrespondierende Landesgeschichte.
Wenn im Folgenden von 'Region' gesprochen wird, dann ist damit (außer in einem fränkischen Beitrag) 'Schwaben' gemeint, jene reichsnahe Landschaft, die durch moderne Ländergrenzen in ihrer Wahrnehmung zersplittert wurde. Die darauf basierende, von den Herausgebern monierte Bildung verschiedener historiografischer Traditionen, die durch "die Orientierung an den Ländergrenzen einen übergreifenden Blickwinkel vielfach verhindert" (14) hätten, wird allerdings auch mit vorliegender Publikation nur zum Teil verlassen, liegt der quantitative Akzent seiner Beiträge zu Schwaben doch stark auf dessen bayerischem Anteil (Ausnahmen: Friess, Kissling, Härter, Werkstätter, Sczesny, Scheffknecht).
Wie kommt das Reich in die Region (und die Region ins Reich)? - Mit diesem problemorientierten Duktus lässt sich der von den Herausgebern vertretene Ansatz, das Reich hinsichtlich seiner 'Ideologie' und Funktionsfähigkeit auf die regionale und lokale Ebene zu fokussieren, beschreiben. Dabei soll "die Erfahrbarkeit und die konkrete Wirkungsweise der Reichsverfassung sowie ihrer Institutionen am regionalen Beispiel weiter ausgelotet werden" (17), gleichsam die 'klassische' Perspektive von oben, die Politik von Kaiser, Kurfürsten und Reichsständen, durch eine "Perspektive von unten" (5) ergänzt werden. In diesem Sinn wird der Zugang auf vier Feldern gesucht.
Wie kommt das Reich in die Region? Zum ersten - für das Reich als Personenverband selbstredend - durch personale Beziehungen, und hier zuvorderst in der Person des reisenden Kaisers (Peer Friess, 27-60) und seiner sich auch aus Schwaben rekrutierenden Beamtenschaft (Dietmar Schiersner, 61-80), aber auch durch Gruppierungen am anderen Ende der reichshierarchischen Leiter, die unter dem Schutz des Reichs stehende Judenschaft (Rolf Kießling, 99-122) und die Reichsbauern, deren Organisation Peter Kissling (81-97) untersucht. (Zu) lange stand diese Trägerschicht des Reichsgedankens auf der Schattenseite der Forschung, vermeintlich legitimiert durch ihre Erfolglosigkeit im historischen Procedere; zu den 'Gewinnern der Geschichte' gehörten sie nicht - so allerdings nicht immer. Denn mit den freibäuerlichen Verbänden der Eidgenossen existiert ein historisches Alternativprogramm, das sich in der Gemengelage spätmittelalterlich-frühneuzeitlicher Herrschafts- und Territorialbildung erfolgreich hat behaupten können. Daher kontrastiert der Autor zu Recht die exemplarisch ausgewählte Gruppe der Eglofser Freien mit ihren benachbarten 'Artverwandten', den Freien auf Leutkircher Heid und den bäuerlichen Gemeinden der Innerschweiz. In drei Schritten - Verbreitung der Reichsbauern, Formen der Beziehung zum Reich, Bedeutung der Bauern für das Reich - gelingt es ihm, ein differenziertes wie innovatives Bild vom Institut der Reichsbauern zu zeichnen. Durch die (per kaiserliche Verpfändungspolitik nicht selten gefährdete) Reichsunmittelbarkeit, durch die Ansammlung von Privilegien, durch die gezielte Auswahl von Schirmherren und die politisch-militärische Kräftebündelung in Einungssystemen Schwabens konnten bäuerliche Verbände ihre Autonomie sichern - oder im Fall hier gelagerter Defizite, wie bei den Eglofser Freien, eben nicht. Die Frage, inwiefern das spätmittelalterliche Reich von den oberdeutschen Freien profitierte, führt zur eigentlichen Virulenz des Reichsbauerntums: In der Rechtsprechung (Freigerichte, Freischöffen) nämlich nur eingeschränkt, militärisch - im Gegensatz zu den Eidgenossen - fast gar nicht und reichsfiskalisch nur ganz ungern. Es war also nicht nur das auf die Territorien fixierte Reich, das den bäuerlichen Genossenschaften fortschreitend keinen Platz mehr bot, sondern es waren "auch die Reichsbauern selbst, die sich von einem zunehmend zur Leistungsgemeinschaft werdenden Reich zurückzogen" (97).
Wie kommt das Reich in die Region? Zum zweiten auf dem Feld der Reichsjustiz. Dass das Reichskammergericht von Streitfällen aus dem östlichen Schwaben frequentiert wurde, weist Stefan Breit (125-159) auf reicher Quellenbasis und durch eine intensive statistische Aufarbeitung nach; deren Bündelung in ergebnisorientierte Kernthesen des Autors hätte die Lektüre freilich erleichtert. In ein noch wenig erforschtes Feld des Rechtswesens führt Sabine Ullmann (161-184) den Leser, indem sie die 'Perspektive von unten' wörtlich nimmt und verurteilte Straftäter mit ihren Suppliken an den Kaiser zu Wort kommen lässt. Sie analysiert dabei Strategien und Verfahrensweisen der Bittsteller ebenso wie den ideologischen Nutzen, der am Kaiserhof aus den Gnadengesuchen gezogen wurde. Denn die Appellationen stellten implizit die Machtfülle des 'Reichs-Oberhaupts', die Mildtätigkeit als traditionelle Herrschertugend und das kaiserliche Gnadenprivileg als sakral legitimiertes Abbild göttlicher Gnade in den Vordergrund. Die Begnadigungspraxis der kaiserlichen Behörde diente neben der Hilfe für die Supplikanten (Rückführung in die alte oder neue kommunale Gemeinschaft) zugleich eben auch der statussichernden Legitimation kaiserlicher Herrschaft im Reich.
Wie kommt das Reich in die Region? Zum dritten in der Vermittlung von Reichsnormen in die Ordnungsgesetzgebung der Territorien (Karl Härter, 187-223) und auf die supraterritoriale Ebene des Reichskreises in 'gesundheitspoliceylichen' (Christine Werkstetter, 225-257) und wirtschaftspolitischen Problemfeldern (Anke Sczesny, 259-278). Die beiden Autorinnen unterstreichen dabei die Funktionsfähigkeit des zirkularen Prinzips in Situationen eines Krisenmanagements, das nur in regionaler Koordination Erfolg haben konnte. Die Reichskreise repräsentierten nicht nur das Reich in der Region als Verfassungselement, sondern brachten es in der Region durch ihren formellen Aufgabenkatalog und darüber hinaus zur Wirksamkeit. Insofern treffen die beiden Aufsätze einen Kernbereich in der Komplementarität von Reich und Region. Dort, wo das Reich die Kreise noch nicht mit ihrem Sanktionsinstrumentarium der Kreisexekutionsordnung versehen hatte, konnte beispielsweise die Landfriedenssicherung - so aufgezeigt am zweiten Markgrafenkrieg in Franken (Andreas Otto Weber, 279-303) - zum Spielball kaiserlicher wie reichsständischer Machtpolitik geraten.
Wie kommt das Reich in die Region? Zum vierten in Formen von Reichsbesitz, dargestellt in einem systematisierenden Beitrag zum Reichshof Lustenau (Wolfgang Scheffknecht, 307-340) und einer chronologischen Skizzierung zur Reichspflege Wörth (Doris Pfister, 341-365).
Wenn die Herausgeber den Anspruch formulieren, mit der Publikation "für künftige Forschungsarbeiten eine Anregung und einen Anstoß zu leisten" (23), so wird dieses Ziel zweifelsohne erreicht. Einzelne Beiträge sind in diesem Sinn als Desideratbeschreibungen bzw. Zwischenbilanzen zu lesen (z. B. Schiersner, Breit, Ullmann, Härter). Institutionen der als Proprium des Alten Reichs geltenden Reichskirche sollten hier jedoch nicht ausgeklammert bleiben. Die Frage, wie das Reich in die Region kommt, erhält mit vorliegendem Band, in dem auf ein Register verzichtet wurde, neue Antworten und Aspekte. Leider wird die Leserschaft von manchen Autoren mit der Aufgabe allein gelassen, die Ergebnisse ihrer Forschungen auf die zentrale Fragestellung der Publikation anzuwenden (dagegen positiv hervorzuheben: Friess, Schiersner, Kissling, Ullmann, Härter, Werkstätter, Sczesny, Scheffknecht); die einführenden Darlegungen der Herausgeber (11-23) können hier naturgemäß nur subsidiär sein. Dies soll den mit dem Band erzielbaren Erkenntnisgewinn freilich nicht schmälern. Der Ansatz, die Erfahrbarkeit des Reichs in der Region nicht allein auf dem Weg über die herrschenden ständischen Instanzen zu suchen, sondern auch über besagte Perspektive von unten, ist jedenfalls richtig und erfolgversprechend.
Thomas Hölz