Rezension über:

Wilhelm Muschka: Bischof Siegfried von Regensburg. Kanzler Kaiser Friedrichs II., Marburg: Tectum 2006, 373 S., ISBN 978-3-8288-9066-4, EUR 34,90
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Rezension von:
Christof Paulus
Seehausen/Staffelsee
Redaktionelle Betreuung:
Jürgen Dendorfer
Empfohlene Zitierweise:
Christof Paulus: Rezension von: Wilhelm Muschka: Bischof Siegfried von Regensburg. Kanzler Kaiser Friedrichs II., Marburg: Tectum 2006, in: sehepunkte 8 (2008), Nr. 1 [15.01.2008], URL: https://www.sehepunkte.de
/2008/01/13800.html


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Wilhelm Muschka: Bischof Siegfried von Regensburg

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Das Schreiben einer historischen Biographie nannte Jacques Le Goff eine der "schwierigsten Arten der Geschichtsschreibung". Die Notwendigkeit, durch Heranziehen verschiedener Belege eine Person zu profilieren, ihr dadurch, im Sprachgebrauch Le Goffs bleibend, "globalisierende" Konturen zu verleihen, und die Gefahr des mehr oder minder willkürlichen Inbeziehungsetzens stehen sich bei der Rekonstruktion eines Individuums gegenüber, die letztlich stets Illusion bleiben muss.

Die Schwierigkeiten verdichten sich quellenbedingt bei Biographien mittelalterlicher Persönlichkeiten, noch mehr, wenn diese der "zweiten Ruderbank" angehören. Doch kann der Versuch ein durchaus lohnenswertes Unterfangen sein, wie die Freiburger Dissertation Wilhelm Muschkas zeigt. Muschka, tätig als Patentanwalt, hat sich des Bischofs Siegfried von Regensburg (1227-1246) angenommen, der als Kanzler Kaiser Friedrichs II. relative Berühmtheit erlangt hat.

Nach Ausführungen zu Quellenlage und Forschungsstand gliedert Muschka sein Thema weitgehend chronologisch, fügt aber systematische Betrachtungen zum Verhältnis zwischen Siegfried und Papst, zwischen Siegfried und Friedrich II., zum episkopalen Wirken oder zu den Machtverhältnissen in der Bischofsstadt ein. Abgeschlossen wird die Arbeit durch eine nützliche Regestensammlung sowie die Edition von vier Urkunden - aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Stiftsarchiv Wilten und dem Spitalarchiv Regensburg.

Muschka sieht in Siegfried eine außergewöhnliche und gebildete Persönlichkeit des 13. Jahrhunderts, mit Friedrich II. in Freundschaft verbunden, die der Regensburger Bischof dem Staufer "bis zum Äußersten" hielt, und dessen Tragik in der Stellung zwischen imperium und sacerdotium bestand. Diese brachte Siegfried einerseits den Bann ein, von dem er sich vor seinem Lebensende befreien konnte, andererseits aber auch seine Absetzung als Kanzler (277 f.). Muschka dramatisiert die Vita seines Helden und deutet sogar - gespeist aus dem stravit mors des Epitaphs - die Möglichkeit eines gewaltsamen Endes des Regensburger Bischofs an (273 f.).

In die Biographie eingefügt sind umfangreiche hilfswissenschaftliche Untersuchungen zur insgesamt 15-jährigen Kanzlerschaft Siegfrieds. Die Urkundenstatistik zeigt, bei möglichen Verlusten, einen deutlichen Schwerpunkt in den ersten Jahren von Siegfrieds Wirken (163). Den Zeitraum zwischen 1230 und 1233 macht Muschka als Höhepunkt der "Zusammenarbeit" zwischen dem Regensburger Bischof und Friedrich II. aus (137), wenngleich hier ein eindringlicherer Vergleich mit anderen kaisernahen Persönlichkeiten geholfen hätte, die tatsächliche Bedeutung des Regensburger Oberhirten zu schärfen.

Siegfrieds Wirken in Hochstift und Diözese zeichnet der Autor mit einem Überblick über die Weihetätigkeiten, seinen Beziehungen zu religiösen Gemeinschaften, wobei Siegfried den Bettelorden besondere Aufmerksamkeit schenkte, und seinem wechselhaften Verhältnis zum Regensburger Domkapitel nach. Der Ausbau der bischöflichen Herrschaft ging nach Muschka, der hierbei den entsprechenden Arbeiten von Peter Schmid folgt, weitgehend zulasten des bayerischen Herzogs, der in der Dissertation als Gegenfolie zu Siegfried aufgebaut wird.

Das Bemühen des Autors, Siegfried als eine Schlüsselgestalt der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts zu profilieren, muss angesichts der Quellenlage an Grenzen stoßen. So zeichnet Muschka das umfängliche Wirken des Regensburger Bischofs als "Spezialisten der Vermittlung" (Hermann Kamp) nach, doch bleibt etwa fraglich, ob die Trennschärfe zwischen Fällen, an denen Siegfried als "delegierter Richter der päpstlichen Kurie" (Kapitel 4.4.4.1) beteiligt war, und solchen, die Siegfried "als Schiedsrichter kraft eigener Position" (Kapitel 4.4.4.2) entschied, historisch wirklich haltbar ist, zumal Siegfrieds genauer Anteil oft unklar bleiben muss.

Ferner ist methodisch einiges, etwa bezüglich der rechtsgeschichtlichen Einbettung des Regensburger Oberhirten, zu hinterfragen. Der Versuch, Siegfried in die Rechtsentwicklung des 13. Jahrhunderts und besonders in die Rezeption des römischen Rechts einzubinden, muss wegen des fehlenden intertextuellen Vergleichs äußerlich bleiben. Bei der Forschung zum Güteverfahren beruft sich Muschka auf Arbeiten Karl Siegfried Baders. Dem möglichen Einwand, "schwäbische" Ergebnisse zu übertragen, begegnet der Autor knapp: "Aber Schwaben ist und war auch damals schon wenigstens teilweise bayerisch, die Territorien überlappen sich, gehen ineinander über [...]" Zudem sei Siegfried ja auch etwa in der Gegend von St. Gallen nachzuweisen (232).

Unglücklich ist ferner, sich bei Quellenangaben auf Kunstführer zu berufen (etwa 64). Für die Geschichte zu Friedrich II. werden v. a. die Arbeiten von Ernst Kantorowicz und Eduard Winkelmann herangezogen, obgleich Muschka etwa die Biographie Friedrich Stürners kennt (28). Zu den Ortenburgern, zur Geschichte Regensburgs oder Albert Behaim wären Untersuchungen nachzutragen, die vor dem Abschluss der Arbeit (2000) verfasst wurden. Zu kleineren Verzerrungen führen offensichtlich bewusst eingesetzte Anachronismen wie "Berufsbezeichnung" (für Grafen, 31), "Kenntnisse der rheinischen Mentalität" (118), "Spitzenfunktionär" (165) oder "Ressortchefs" (208).

Kleinere Unsauberkeiten sind etwa "Namensgebung" statt "Namengebung" (29, 31, 35), "Niederalteich" statt "Niederaltaich", "Gförer" statt "Gfrörer" (342) oder "Spitzelberger" statt "Spitzlberger" (350). Auch liegt die ehemalige Zisterze Niederschönenfeld nicht im Landkreis Donau-Ried (196), sondern im Landkreis Donau-Ries. Mitnichten waren Ober- und Niedermünster zu Regensburg Benediktinerabteien (194). Für eine Pfalzgrafschaft Rapotos III. von Ortenburg ab 1208 (90) gibt es keinen Beleg.

Wilhelm Muschka folgt in seiner Biographie des Regensburger Bischofs Siegfried unausgesprochen der Methodik Pierre Bourdieus, indem er das "Individuum" in einem Netz sozialer Beziehungen verankert und durch dieses bestimmt sieht. Es ist Muschka gelungen, die Gestalt des mit den Herren von Stein und den Herren von Bolanden genealogisch verbundenen Siegfrieds v. a. kanzleigeschichtlich zu profilieren. Ob Siegfried jedoch je die Bedeutung hatte, die Geschichte voranzutreiben oder sie zu bremsen, um nochmals Le Goff zu zitieren, mag sehr fraglich sein.

Christof Paulus