Rezension über:

Uri Yiftach-Firanko (ed.): The Letter. Law, State, Society and the Epistolary Format in the Ancient World (= Philippika. Marburger altertumskundliche Abhandlungen; 55,1), Wiesbaden: Harrassowitz 2013, 309 S., 16 s/w-Abb., ISBN 978-3-447-06764-5, EUR 56,00
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Rezension von:
Patrick Reinard
Seminar für Alte Geschichte, Philipps-Universität, Marburg
Redaktionelle Betreuung:
Matthias Haake
Empfohlene Zitierweise:
Patrick Reinard: Rezension von: Uri Yiftach-Firanko (ed.): The Letter. Law, State, Society and the Epistolary Format in the Ancient World, Wiesbaden: Harrassowitz 2013, in: sehepunkte 14 (2014), Nr. 6 [15.06.2014], URL: https://www.sehepunkte.de
/2014/06/24193.html


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Uri Yiftach-Firanko (ed.): The Letter

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Der vorliegende Band resultiert aus einem im Jahr 2008 abgehaltenen Kolloquium. Dieses hatte sich zur Aufgabe gesetzt, die Verwendung der Textgattung "Brief" in unterschiedlichen Kulturzonen und Zeiten interdisziplinär zu betrachten. Die dreizehn Aufsätze bieten dem Leser eine weite Perspektive, behandeln sie doch u.a. assyrische, aramäische, demotische, griechische und lateinische Dokumente aus einer Zeitspanne von 3000 v. Chr. bis in die Spätantike. Das Augenmerk liegt auf der Verwendung des Briefformulars in administrativen und juristischen Texten. Dieser "rote Faden" sowie eine Kontextualisierung der Thematik werden in einer Einführung (13-27) erarbeitet, die in drei Sektionen (A: The Letter as a Genre in Mesopotamia, S. Démare-Lafont; B: Classical Greece and Persia, M. Faraguna; C: Graeco-Roman Egypt and the Roman World, U. Yiftach-Firanko) gegliedert ist.

Die Sektionen werden durch die Aufsätze widergespiegelt. S. Démare-Lafont (La lettre comme instrument de l'administration royale en Mésopotamie, 29-44) betrachtet in ihrem Beitrag amtliche Briefe neo-sumerischer Zeit, betont die Einheitlichkeit des Formulars und exemplifiziert die Funktion solcher Briefe anhand dreier königlicher Schreiber. D. Charpin ("Garde ma lettre en témoignage". Le rôle de la correspondance dans le système juridique mésopotamien de la première moitié du deuxième millénaire av. n. è., 45-60) betrachtet den Brief als juristisches Dokument in der ersten Hälfte des 2. Jahrtausends v. Chr. und unterstreicht die Bedeutung des Formulars in der Verwaltung. Der dritte Aufsatz stammt von E. Cancik-Kirschbaum (Middle Assyrian Summonses: The Epistolary Format in Judicial Procedures, 61-81). Nach einer Einführung bietet die Autorin eine Übersetzung der acht von ihr bearbeiteten Texte. Hauptsächlich geht es um die Funktion der Summonses als gesetzliche Dokumente sowie um deren sozialgeschichtlichen Quellenwert.

Sektion B wird durch den lesenswerten Aufsatz von P. Ceccarelli (The Use (and Abuse) of Letters in the Speeches of the Attic Orators, 83-104) eröffnet. Er untersucht den rhetorischen Gebrauch von Briefen exemplarisch anhand ausgewählter Stellen bei Antiphon, Andocides, Lysias und Isaeus (86-89) sowie ausführlich anhand der Werke von Demosthenes (89-96) und Aschines (96-103). Unterscheidend zwischen privaten und öffentlichen Briefen, kommt er zu dem Ergebnis, dass Privatbriefe nur selten Gegenstand der Reden waren. Was daran liegen dürfte, dass diese selten erhalten oder dem Redner zugänglich waren und ohnehin kein Beweisgewicht hatten. Wie der Autor zeigen kann, werden in symbouleutischen Reden häufiger Briefe erwähnt, da es sich hierbei um offizielle und archivierte Dokumente handelte. Interessant ist Ceccarellis Beobachtung, "that letters were indeed relatively frequent in private dealings, especially among merchants engaged in maritime trade" (103). Würde man eine wirtschaftsgeschichtliche Fragestellung verfolgen, hätte diese Erkenntnis mehr Raum und Kontextualisierung verdient. Sie ist Wasser auf die Mühlen der Modernisten. Eine wirtschaftsgeschichtliche Perspektive nimmt E.M. Harris (Were there Business Agents in Classical Greece? The Evidence of Some Lead Letters, 105-124) ein. Sein Beitrag ist der einzige, der sich in Ansätzen von der "legal document"-Thematik löst und eine kommunikative und ökonomische Frage anstößt. Harris problematisiert die Existenz von Agenten im archaischen und klassischen Griechenland und wendet sich besonders gegen die Forschungsansicht von Cohen, [1] der den Einsatz von Stellvertreter-Agenten postulierte. Harris geht von der Inexistenz von Agenten-Verhältnissen aus. Das niedrige "level of economic development" habe kein "concept of agency" (111) erforderlich gemacht. Außerdem habe die Möglichkeit bestanden, "that slaves could act on behalf of their masters and thus fulfil some of the functions performed by business agents in modern economies" (112). Agenten habe man deshalb nicht benötigt. Eine sozialgeschichtliche Bewertung, die jüngst in der antiken Wirtschaftsgeschichte durch die Anwendung der Neuen Institutionenökonomik sowie der Prinzipal-Agenten-Theorie an Wichtigkeit gewonnen hat, [2] erlaubt gewiss ein anderes Urteil. Eine dichtere Quellenüberlieferung, wie sie für Ägypten vorliegt, zeigt eindringlich, dass ein ökonomisches Operieren mittels Briefen und Agenten, die in unterschiedlichen Verbindungen zu einem "Auftraggeber" stehen konnten, als weitverbreitetes Verhalten anzusehen ist. Ferner ist die Frage nach der Bedeutung der Sklaverei stets dependent mit der Frage nach der Quantität selbiger. Anhand der preislichen Überlieferung, [3] die für das archaische und klassische Griechenland freilich nur in geringem Umfang vorliegt, darf man die kritische Frage stellen, wer denn überhaupt in der Lage war, Sklaven zu besitzen und wer zudem bereit war, seinen wertvollen "Besitz" in die Ferne zu schicken. Interessant sind Harris' anschließende Ausführungen zur konkreten Funktion von Briefen in wirtschaftlichen Zusammenhängen. Anhand von drei "lead letters" sowie weiterer ergänzender Quellen arbeitet Harris drei Funktionen von Briefen in ökonomischen Zusammenhängen heraus: das Hilfsgesuch in Notsituation, die Anweisung an Sklaven und Geschäftspartner sowie die Kommunikation über Preise. Sind nicht auch die in den "lead letters" identifizierten "Geschäftspartner" Agenten, die in wechselseitigen Verhältnissen stellvertretend für den Absender agierten?

Abgeschlossen wird Sektion B durch die Aufsätze von J. Sickinger (Greek letters on Stone, 124-149) und I. Kottsieper (Briefe als Rechtsurkunden. Zu einigen Briefen des Aršames, 141-154). Kottsiepers Aufsatz, der einen guten Einblick in die Vielfältigkeit der Korrespondenz eines Satrapen bietet, steht separiert neben den anderen Beiträgen, behandelt er doch als einziger aramäische Dokumente. Sickinger behandelt administrative Briefe hellenistischer Zeit und betrachtet die konkrete Funktion dieser Dokumente in dem Verhältnis zwischen König und Poleis. Ferner geht er kurz auf den Gebrauch von offiziellen Briefen ein, die von Städten aufgesetzt worden sind. Hinsichtlich der "Herrscherbriefe" könnte ein Vergleich mit ähnlicher papyrologischer Evidenz interessant sein.

Sektion C eröffnet M. Depauw (The Evolution and Use of Demotic Contracts in Epistolary Form, 155-170), der in seiner umsichtigen Untersuchung u.a. der Frage nachgeht, ab wann sich ein Briefformular in demotischen Verträgen fest etabliert hat. Resümierend hält er fest, dass dies ab ca. 120 v. Chr. der Fall gewesen ist. Einen Vergleich zwischen demotischen und griechischen Darlehensverträgen, die in einem Briefformular abgefasst worden sind, hat K. Vandorpe angefertigt (Greek and Demotic Loan Agreements in Epistolary Style. Formalisation and Registration in the Later Ptolemaic Period, 171-185). Besonders der autographe Charakter dieser Dokumente stellt eine Neuerung der spätptolemäischen Zeit dar. A. Jördens behandelt in ihrem Aufsatz (Hybride Cheirographa, 187-200) eine Gruppe von Cheirographa, die statt der üblichen Briefformel "Absender dem Adressaten Grüße" folgende Formel aufweisen: "Absender und Adressat Grüße einander". Umsichtig bearbeitet die Autorin die verschiedenen Vertragsarten, in welchen die besagte Formulierung auftritt. Vornehmlich handelt es sich um Verträge aus dem Liturgiewesen oder aus familiären Bereichen, während die hybride Form im Geschäftsleben kaum Gebrauch findet. Die Tabellionenurkunden im Briefformat sind das Thema des Beitrags von S. Kovarik (Der Brief in der Urkunde. Zur Briefform in spätantiken Verträgen, 201-217), die zunächst in die Dokumentart einführt, um dann Variationen des Formulars zu erläutern. Lag der Schwerpunkt in Sektion C bisher auf den Papyri des griechisch-römischen Ägyptens, so richtet É. Jakab (Urkunden in Briefform: Chirographum und Epistula im römischen Privatrecht, 219-237) den Blick auf Texte des Sulpicii-Archivs aus Puteoli sowie auf die Rechtsquellen. Sie arbeitet die Unterschiede zwischen den Vertragstypen Chirographum und Epistula heraus. Letztere verfügten über kein festes Formular. Sie konnten jedoch für Verträge mit mehreren Vertragspartnern eingesetzt werden. Außerdem konnte durch einen Geschäftsbrief im Formular eines Chirographum eine obligatio stricti iuris erzeugt werden. Mit einer Epistula war eine Klage nicht möglich, sie hatte keine konstitutive Wirkung. Der letzte Aufsatz des Bandes (Pecunia constituta und stipulatio. Grenzen des Rechtsschutzes für formlose Geschäfte im römischen Recht, 239-249), der von J. Platschek stammt, befasst sich mit einer Untersuchung der Konkurrenz zwischen formlosem constitutum und förmlicher stipulatio. Die Verbindung zum Thema "Brief" stellt Platschek mittels in den Rechtsquellen überlieferten epistulae emissae her, deren Inhalt auf das besagte juristische Problem verweisen.

Abgerundet wird der Band durch eine Bibliographie (251-272), ein Quellenverzeichnis (273-306) sowie einen Tafelteil (Pl. 1-4). Dieser bietet gute Abbildungen von den Summonses, die Cancik-Kirschbaum behandelt hat. Insgesamt liegt dem Sammelband, der die interdisziplinäre Ausrichtung der Reihe "Philippika - Marburger altertumskundliche Abhandlungen" vortrefflich widerspiegelt, die Frage zugrunde, was genau ein Brief als "legal document" gewesen ist und was er leisten konnte. Dabei ist die chronologisch und geographisch weit geöffnete Perspektive für alle Fachdisziplinen gewinnbringend, gleichwohl man anmerken darf, dass lediglich die Aufsätze in Sektion C inhaltlich eng aufeinander aufbauen. Der weiteren Erforschung des Briefes als "legal document" wurde durch den Band eine neue Ausgangsbasis geschaffen. Es wäre wünschenswert, in naher Zukunft auch dem Brief als Kommunikationsmittel eine vergleichbare interdisziplinäre Betrachtung zu widmen.


Anmerkungen:

[1] E. E. Cohen: Athenian Economy and Society: A Banking Perspective, Princeton 1992.

[2] Verwiesen sei hier nur exemplarisch auf K. Ruffing: Wirtschaft in der griechisch-römischen Antike, Darmstadt 2012, 12; E. Lo Cascio: The Role of the State in Roman Economy. Making Use of the New Institutional Economics, in: P. F. Bang u.a. (eds.): Ancient Economies - Modern Methodologies. Archaeology, comparative history, models and institutions, Bari 2006, 215-254.

[3] H.-J. Drexhage / K. Ruffing, Antike Sklavenpreise, in: P. Mauritsch u.a. (Hg.): Antike Lebenswelten. Konstanz - Wandel - Wirkungsmacht. Festschrift für Ingomar Weiler zum 70. Geburtstag, Wiesbaden 2008, 321-351, zu den bekannten Preisen aus klassischer Zeit: 321-323.

Patrick Reinard