Rezension über:

Anja Schröter: Ostdeutsche Ehen vor Gericht. Scheidungspraxis im Umbruch. 1980-2000 (= Kommunismus und Gesellschaft; Bd. 6), Berlin: Ch. Links Verlag 2018, 499 S., 36 s/w-Abb., 10 Tabl., ISBN 978-3-96289-003-2, EUR 50,00
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Rezension von:
Gunilla Budde
Carl von Ossietzky Universität, Oldenburg
Redaktionelle Betreuung:
Dierk Hoffmann / Hermann Wentker im Auftrag der Redaktion der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte
Empfohlene Zitierweise:
Gunilla Budde: Rezension von: Anja Schröter: Ostdeutsche Ehen vor Gericht. Scheidungspraxis im Umbruch. 1980-2000, Berlin: Ch. Links Verlag 2018, in: sehepunkte 19 (2019), Nr. 3 [15.03.2019], URL: https://www.sehepunkte.de
/2019/03/31615.html


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Anja Schröter: Ostdeutsche Ehen vor Gericht

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"Wenn man das halt wollte, dann hat man's jemmacht". Einfach, schnell und billig war die DDR-Scheidungspraxis, entsprechend hoch die Scheidungsrate. In ihrem letzten Jahr rangierte die DDR auf Platz fünf im Weltvergleich. Zu Recht verweist Anja Schröter auf die Mehrdimensionalität ihres Untersuchungsthemas: Rechtskultur ist nicht nur Teil der politischen Kultur. Zugleich eröffnet der Blick auf Scheidungsusancen auch die Sicht auf Vorstellungen von Familie und Geschlechterbeziehungen, Privatheit und Öffentlichkeit. Das Augenmerk auf die zwei Jahrzehnte zwischen 1980 und 2000 zu richten, bietet die Chance, Wandlungen und Umbrüche im Transformationsprozess aufzuspüren. Zahlreiche Interviews der Autorin ermöglichen einen praxeologischen, mikrohistorischen Zugang und eine Berücksichtigung der Wahrnehmungs- und Erfahrungsdimension. Ergänzt wird dieser Quellenkorpus durch den umfangreichen Aktenbestand des Kreis- und Amtsgerichts "Zeeskau", ein Phantasiename, mit dem sie einen brandenburgischen Gerichtsstandort anonymisiert.

Im ersten ihrer fünf Kapitel blickt Anja Schröter auf die Vorgeschichte der deutschen Scheidungspraxis. In Ost wie West als "Keimzelle der Gesellschaft" idealisiert, brach die Familie allerdings in der DDR schneller und häufiger wieder auseinander als in der Bundesrepublik. Namentlich die ostdeutschen Frauen, in ihrer Mehrheit erwerbstätig und damit ökonomisch autonom, konnten es wagen, die Ehe aufzukündigen. Die Fragilität ostdeutscher Ehen basierte überdies auf den nicht nur emotionalen Motiven ihres Zustandekommens. Staatliche Anreize wie Ehekredite, die man "abkindern" konnte, oder Wohnungszusagen beschleunigten den Weg ins Standesamt. Nur langsam kamen dagegen westdeutsche Frauen auf den Arbeitsmarkt, viele blieben der Kinder wegen über längere Zeit zu Hause. Ihr Versorgungsbedarf auch nach der Trennung verlegte den Akzent des Scheidungsurteils vor allem auf die Regelung nachehelicher Belange. Mit der Einführung des obligatorischen Trennungsjahrs wurde eine formale Bedingung für die Eheauflösung geschaffen, die es obsolet machte, die Ehegeschichte gerichtsöffentlich zu rekapitulieren. Bis in die 1980er Jahre hinein hielt sich in der DDR dagegen eine Praxis, die das Trennungsdrama in zwei sehr unterschiedlichen Akten zur Aufführung brachte: Der erste Akt stand unter dem Motto des Aussöhnungsauftrags. Unter Hinzuziehung von Zeugen vornehmlich aus dem Arbeitskollektiv wurde dabei die berühmte "schmutzige Wäsche" ausgebreitet. Erst im zweiten Akt, der spätestens nach drei Monaten folgte, kam es zum Urteil.

Doch in den 1980er Jahren begann diese Enthüllungspraxis zu erodieren. Ostdeutsche Ehegeschichten wurden nun immer weniger mit ihrem Auf und Ab nacherzählt, richterliche Versöhnungsappelle verloren an Eindringlichkeit oder entfielen ganz. Auch die immer knapperen Protokolle zeugen davon, dass die Aussöhnungstermine immer mehr zu bloßen Ritualen verkamen, zumal nun auch die Belastungszeugen fehlten. Hier deuteten sich bereits Wandlungen an, die Anja Schröter in den folgenden Kapiteln konkret ausführt. Vor allem die Familienrichter, in der DDR schon früh primär weiblichen Geschlechts, treten hier als Schlüsselfiguren auf, die eindrucksvoll unter Beweis stellten, wie dehnbar der Spielraum der Prozessgestaltung sein konnte. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde der auftretenden Akteure - Geschiedene und Juristen - kommen diese ausführlich zu Wort. In den 1980er Jahren wurden sie Zeugen einer weiter wachsenden Scheidungslust. Von den rund 133.000 Ehen, die durchschnittlich im Jahr geschlossen wurden, wurden fast 50.000 wieder aufgelöst. Ehekredite erfreuten sich immer größerer Beliebtheit, bevorzugt wurde der kostbare Wohnraum weiterhin an junge Ehepaare vergeben. Jung und schnell geschlossene Ehen, noch dazu forciert durch sozioökonomische Motive, entpuppten sich als besonders scheidungsanfällig. Die Richterinnengeneration, die den ehemüden Paaren dann im Trennungsverfahren gegenübersaß, zeigte sich, so machen es die Interviews deutlich, zunehmend wenig gewillt, im mündlichen Verfahren bis tief in die Intimsphäre der Klienten vorzudringen. Auch wenn die Fragebögen weiterhin wenig diskret daherkamen, schien in der Rechtsprechungspraxis der Wunsch nach Privatheit immer größer und nahm dank empathischer Richterinnen den Verfahren ihre schwatzhafte Indiskretion.

Doch ungeachtet dieser richterlichen Freiheit war das Prestige der weiblich dominierten Richterschaft eher gering. Ohne einschüchternde Robe, in Anzug oder Kostüm, wickelte man die Verfahren gleichsam wie am Fließband ab, das Einkommen, anders als das der angesehenen Anwälte, lag eher im unteren Bereich der in der "Intelligenz" üblichen Gehälter. Einmal pro Woche musste man überdies ganztätige und als zermürbend empfundene Beratungsstunden abhalten und als Höhepunkt geringer Wertschätzung das Putzen sämtlicher Räumlichkeiten der Gerichte übernehmen.

Umso erstaunlicher ist dann angesichts des so unterschiedlichen Berufsbilds und Renommees von ost- und westdeutscher Richterschaft das relativ harmonische, kollegiale Miteinander seit den 1990er Jahren. Auch wenn in den Gesprächen die Zeit der "Überprüfung" durchgängig außen vor bleibt und nur angedeutet wurde, welche "Weltuntergangsstimmung" eine Zeit lang herrschte, wurden viele der ostdeutschen Familienrichter und -richterinnen übernommen und fanden sich sehr bald in das weit komplexere Scheidungsverfahren hinein, bei dem nun vor allem die obligatorischen Anwälte ihre Dialogpartner waren. Westdeutschen Juristinnen und Juristen, die für kürzer oder länger das Kollegium ergänzten oder beratend tätig waren, fiel die weniger ausgeprägte Streitbarkeit und der große Respekt auf Seiten der Scheidungswilligen ihnen gegenüber auf. Vor allem, dies betonen die Richterinnen und Richter unisono, empfanden sie den Wegfall des "Durchkämmens der zwischenmenschlichen Beziehungen" als wohltuend, wenn auch das Trennungsjahr aufgrund der bleibend schwierigeren Wohnsituation im Osten nicht immer praktikabel war. Was allerdings bis in die Gegenwart nachwirkte, war der häufige Verzicht auf Unterhalt und Versorgung von Seiten der Frauen. Ein Beispiel, wie Anja Schröter bilanziert, für die Nachhaltigkeit von mentalen Strukturen und Befindlichkeiten in Ost wie West.

Eben diese stärker zu gewichten, hätte man sich stellenweise gewünscht. Dass die "Emanzipation von oben" nicht bis in die Poren des Familienalltags eindrang, dass weiterhin die Familienarbeit Frauensache war und ebenso selten wie in der Bundesrepublik die Väter das Sorgerecht für die Kinder bekamen, wird nur am Rande erwähnt. Und eine Gruppe von "Betroffenen" kommt gar nicht zu Wort. Was bedeutete für die Scheidungskinder die Schlussstrichmentalität ihrer Eltern? Welchen Wert maß man generell einer buchstäblich unverbindlichen Institution bei, die ebenso leichtfüßig begonnen wie aufgelöst wurde? Was bedeutete das für die viel beschworene "Nische Familie" in der DDR? Antworten auf solche Fragen hätte vielleicht ein auch stärker verflechtungsgeschichtlicher Ansatz erlaubt. Der Schutz der Privatsphäre vor dem Scheidungsrichter gewann in den 1980er Jahren einen Wert, über den sich die ost- wie westdeutsche Richterschaft schnell verständigte. Das ist ein hochspannender Befund, der eine deutsch-deutsche Annäherung bereits vor 1990 vermuten lässt. Ungeachtet dessen besticht Anja Schröters Buch durch einen gelungenen praxeologischen Zugang und gekonnten Einsatz von Oral-History, der den Akteuren Raum und Stimme gibt.

Gunilla Budde