Nils Bock: Die Herolde im römisch-deutschen Reich. Studie zur adligen Kommunikation im späten Mittelalter (= Mittelalter-Forschungen; Bd. 49), Ostfildern: Thorbecke 2015, 437 S., ISBN 978-3-7995-4368-2, EUR 54,00
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Umfassende Untersuchungen zu den Herolden im römisch-deutschen Reich sind ein Desiderat, da deren Tätigkeit lange Zeit einseitig auf das Wappenwesen eingeengt wurde. Ausgehend von Studien zum englischen und franko-burgundischen Raum versucht die Dissertation von Nils Bock eine Neubewertung vorzunehmen.
Der Fokus wird zunächst auf die Entwicklung des ritterlichen Turniers gerichtet, wobei die Unterschiede zu Westeuropa nachgezeichnet werden. Der Autor stellt dar, wie aus einem regellosen Geschehen ein stark formalisiertes "gesellschaftliches Spiel" wurde, das zunehmend in das "höfische Fest" integriert worden sei (109). Genau hierin sind Bock zufolge die Ursprünge des Herolds zu sehen: Ausgangspunkt war das Milieu fahrender Gaukler und Spielleute, welche die Kämpfe verfolgten, die Adeligen ankündigten und gegen Belohnung anpriesen. Neue Helmformen führten dazu, dass die Kämpfer nicht mehr erkennbar waren, was die Herolde als Fachleute bei der Identifizierung von Wappen prädestinierte. Sie wurden zu Spezialisten bei der Bewertung der Turnierwürdigkeit der Teilnehmer und damit zu Richtern über den adeligen honor, der bei diesem Gesellschaftsereignis demonstrativ zur Schau getragen wurde.
Ein weiterer Abschnitt gilt der Patronage und Aufnahme der Herolde in den Dienst adeliger Herren, was einen neuen Entwicklungsschub markiert, der zu einer Institutionalisierung des Heroldsamtes und zur Einbindung an den fürstlichen Hof führte. Der Vergleich der westeuropäischen Verhältnisse zeigt, dass es bei der Expansion des Heroldsamtes im Reich keine kulturelle "Verspätung" (159) gab. Die 'Unterschiede' resultieren aus einer schlechteren bzw. komplizierten Überlieferungslage bezüglich der Rechnungsbücher im Reich und der verzögerten Einführung des Wappengebrauchs, was dazu führte, dass Bezeichnungen wie garzȗn, kroijiaere oder "Knappe von den Wappen" dominierten und das Wort "Herold" zeitlich versetzt übernommen wurde, ohne dass große Diskrepanzen bestanden hätten.
Der Expansionsprozess des Heroldsamtes ist eine gesamteuropäische Erscheinung, die sich vor allem im 14. Jahrhundert abspielte. Das Umsichgreifen der Benennung der Herolde nach den Dominien, Städten und Besitzungen ihrer Herren sowie die Verwendung von symbolträchtigen Wappenröcken kennzeichnet die neue Entwicklung. Ihre Eigenschaft als deren Repräsentanten ließ sie für Botendienste geeignet erscheinen, ihr aus der Tradition herrührendes Wesensmerkmal als Empfänger adeliger Gunst erlaubte zugleich Mehrfachloyalitäten, was ihre multifunktionale Einsetzbarkeit dokumentiert. Der Eid des Herolds, der im Reich auf die Wappen geschworen wurde, verdeutlicht nicht nur das Verhältnis gegenüber dem Herrn, sondern die generelle "Wahrheits- und Treueverpflichtung gegenüber dem Adel" (181). Die Rolle als 'Richter' über dessen Ehre machte ihn zum gern gesehenen Werkzeug der Fürsten, die mit seiner Hilfe Sozialdisziplinierung ausüben konnten.
Bei der Berufsethik des Herolds stand im Reich die Kontrolle und sozialmoralische Unterweisung im Vordergrund, in Westeuropa hingegen allein die Wahrheitspflicht. Bock erklärt dies mit der stärkeren genossenschaftlichen Ausrichtung des Adels und der schwächeren Position des römisch-deutschen Herrschers, der den geringeren Einfluss auf den Adel durch eine Betonung moralischer Kriterien kompensieren wollte. Das leuchtet nicht ganz ein, da eine diesbezügliche Beaufsichtigung schon aus herrschaftlichen Gründen eigentlich gerade im Westen naheliegender wäre. Die Begründung, dass die Herolde deshalb geburtsständisch-moralisch urteilten, weil "das Schiedsgericht im Reich vor den Turnierkämpfen abgehalten wurde" (327), während es bei den Pas d'armes - in deren Verlauf feste Plätze gegen Herausforderer verteidigt werden mussten - mehr auf die Kommentierung der Ereignisse und die Siegerehrung angekommen sei, scheint hingegen plausibel. Vielleicht war die Rolle der deutschen Herolde als Ehrenrichter auch deswegen stärker ausgeprägt, weil sie von Anfang an mit einem seiner Herkunft nach deutlich vielgestaltigeren Adel konfrontiert waren [1], dessen Turnierwürdigkeit als sehr unterschiedlich empfunden wurde.
Mit der Übernahme von Botendiensten, etwa bei kriegerischen Auseinandersetzungen, betraten die Herolde das Feld der Diplomatie. Die Eignung für diese Aufgabe resultierte aus der Kenntnis adeliger Normen, ihrer berufsbedingten Weltläufigkeit, die nicht immer, aber häufig mit der Kenntnis verschiedener Sprachen und wohl auch mit rhetorischer Gewandtheit verbunden gewesen war. Da sie - schon äußerlich - als Repräsentanten ihrer Herren fungierten, wurden sie für Eskortaufgaben, für die Begleitung und Organisation von Gesandtschaften benutzt, jedoch - im Hinblick auf das Reich - kaum für die eigentlichen Verhandlungen selbst. Von zentraler Bedeutung war dabei das Ausrufen von Waffenstillständen und Friedensschlüssen sowie die Ankündigung von Konflikten bzw. die performative Herausforderung von Gegnern, in deren Mittelpunkt der adelige Ehrgedanke stand, mit dessen Hilfe sozialer und sittlicher Druck ausgeübt wurde. Dies führte so weit, dass Herolde im Reichsachtverfahren als Übermittler von Vorladungsdokumenten und Befehlen agierten.
Die vielfache Verwendbarkeit der Herolde zeigt sich auch bei zeremoniellen Anlässen, so bei der Einholung von adeligen Bräuten, beim herrscherlichen introitus oder beim Treffen von Fürsten. Bei letzteren lässt sich beobachten, wie sie zunehmend von der Gruppe der Musiker und Spielleute in die nähere Umgebung der Herrscher wandern konnten, wobei eine unmittelbare Präsenz erst mit der Trierer Zusammenkunft von 1473 nachweisbar ist. Herolde sind in der Folge als Ankündiger des Kaisers, als Verleiher von Fahnlehen und bei Ritterpromotionen zu beobachten genauso wie bei Begräbnisfeiern, auf denen sie als direkte Repräsentanten des Reiches die neuen Herrscher ausriefen, indem sie ihnen die Regierungsgewalt symbolisch übergaben und damit gleichzeitig die Transpersonalität ihrer Position dokumentierten.
Wichtig war ihre Funktion als "Kontrolleure des Adels" (331), während Entehrungs- bzw. Entritterungsritualen, wie sie im Fall des Peter von Hagenbach, des burgundischen Landvogts in den Vorlanden, stattfanden. An dieser Stelle ist dem Autor zu widersprechen: Dem Adel wurde die Exklusion Hagenbachs nicht 'erlaubt', um das Monopol der Obrigkeit bei dessen Exekution "verständlich" (308) zu machen. Im Gegenteil: Er muss als treibende Kraft im Hintergrund angesehen werden, der den Unmut der Städte nutzte und die zuständigen territorialen Instanzen für sich in Anspruch nahm, um die unbeliebte burgundische Herrschaft durch die des Hauses Österreich zu beenden, die als die rechtmäßige inszeniert werden sollte.
Insgesamt legt Bock ein lesenswertes Werk vor, das, methodisch gut strukturiert, in seiner stringenten Argumentation überzeugt. Der Blick auf die Einflüsse aus Frankreich und dem brabantisch-holländischen Raum wird stets im Auge behalten. Fasst man seine Resultate zusammen, waren Herolde Vergegenwärtiger ihrer Herren, die sie innerhalb einer personenorientierten Gesellschaft repräsentierten, wobei sie die Berufung des Adels zur Herrschaft dokumentierten, dessen Ehre, ritterliche Taten und legitimierende Tradition sie wachriefen.
Anmerkung:
[1] Vgl. z.B. Heinz Lieberich: Landherren und Landleute. Zur politischen Führungsschicht Baierns im Spätmittelalter, München 1964, 58ff.
Konstantin Moritz Langmaier