Michael Sikora: Der Adel in der Frühen Neuzeit (= Geschichte kompakt), Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2009, VII + 148 S., ISBN 978-3-534-17366-2, EUR 14,90
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Ist das auf dem Einband nicht eine Porträtbüste Ludwigs XIV.? Dann wäre sie dort in gewisser Hinsicht fehl am Platz. Denn der Verfasser konzentriert sich - trotz gelegentlicher Verweise auf das Hofleben in Versailles - fast ausschließlich auf den deutschen Adel (was man im Titel wohl hätte kenntlich machen sollen!). Andererseits macht das Bild eine Grundsatzentscheidung des Autors deutlich: Obwohl er selbst feststellt, dass "Landesherren und Landadel begrifflich meist einander gegenüber gestellt" wurden, hält er daran fest, dass "die Landesherren zweifellos dem Adel angehörten" (7) - und bezieht sie daher, ebenso wie sogar die deutschen Könige und Kaiser, in seine Betrachtung mit ein (12 f.). Man mag diskutieren, ob es sinnvoll ist, denjenigen noch als Adeligen zu bezeichnen, der andere zu Adeligen machen kann (vgl. 134: auch einige Reichsfürsten nobilitierten seit ca. 1650!). Aber man kann diese Entscheidung, schon mit Blick auf die Vorbildwirkung des Hochadels für den Niederadel, akzeptieren. Nur sollte der Verfasser dann konsequenter Weise nicht selbst von dem "Hass gegen die Fürsten, die den Adel unterdrücken würden" (21) sprechen. Auch die scharfe Trennung von Landesherrschaft und Grundherrschaft (95) wirkt ein wenig deplatziert, wenn man bedenkt, dass die Landesherrschaften von Grafen und selbst kleinen Fürsten kaum mehr waren als etwas überdimensionierte Grundherrschaften. [1]
Mit dieser seiner Entscheidung lädt sich Michael Sikora jedenfalls eine Menge Arbeit auf. Denn nun sieht er sich gezwungen, auch ein Thema wie "Landesherren und Reichstag" oder den "Herrscheralltag" zu behandeln. Vielleicht auch aus diesem Grunde fühlt er sich veranlasst, den großen Themenkomplexen "Macht- und Erwerbschancen", "Lebensräume - Lebensweisen" und "Statuswahrung und -gefährdung" ein einleitendes Kapitel "Rahmenbedingungen" voranzustellen, in dem er grundlegende Begriffe wie "ständische Gesellschaft", "Grundherrschaft" oder "Landesherrschaft" erläutert, wobei er letztere allerdings dann doch nicht näher behandelt, weil sie "über den Horizont der Adelsgeschichte hinausweist" (32).
Die Kapitel I und II.1. ("Grundherrschaft") scheinen mir jedoch nicht vollständig geglückt. Denn sie dürften bisweilen die anvisierte Leserschaft (Studienanfänger, Gymnasiallehrer, historisch interessierte Laien) eher verwirren als aufklären. Ständig wird hier die Komplexität des Gesamtthemas betont, die Vielzahl der Varianten adeligen Daseins, die Unschärfe rechtlicher Abgrenzungen. Immer wieder wird auf Spezifizierungen und Differenzierungen in den drei nachfolgenden Kapiteln verwiesen. Einmal revidiert der Verfasser sogar explizit seine eigene generelle Aussage, wenn er schreibt: "Diese Form des Adels" - nämlich des durch Nobilitierung erworbenen - "widerspricht eigentlich allem, was bisher in diesem Kapitel über den Adel zu lesen war" (16). Das wirkt didaktisch nicht sehr geschickt.
Manche Aussagen scheinen schon deswegen unglücklich, weil sie bei einem in der Materie unbewanderten Leser Missverständnisse auslösen können. War die politische Herrschaft in der Frühen Neuzeit "noch fragmentiert" (6) - das klingt doch nach ursprünglicher Einheit - oder nicht einfach noch nicht zentralisiert? Verfügte in dieser Epoche im Reich "die Kirche" über große Besitztümer (8) oder nicht vielmehr die katholische Kirche, weit mehr als andere christliche Kirchen? Wenn die Reichsritter "keine volle Landeshoheit" innehatten (16), was fehlte ihnen denn? War es nicht so, dass sie zwar nicht individuell, aber doch als (kantonale) Korporationen Landeshoheit ausübten (vgl. 51)? Verunklärt es den Sachverhalt nicht, wenn man im Rahmen einer auf das "Basiswissen" abzielenden Darstellung zwischen einer Grundherrschaft im engeren und einer im weiteren Sinne unterscheidet und in letztere nicht bloß die Gutsherrschaft, sondern auch noch die Leibherrschaft einbezieht (33), die indes allenfalls in Form der Realleibeigenschaft hierher gehört? In manchen Territorien (Beispiele?) hätten landsässige Adelige den Grafentitel geführt, aber auch sie "zählten nunmehr zum niederen Adel" (16). Später heißt es, die Habsburger hätten durch Standeserhebungen in den Fürsten- und Grafenrang "so etwas wie einen territorialen Hochadel" geschaffen (25). Was nun? Dabei ist sicherlich eine klare Zuordnung gerade in diesem Fall kaum möglich, weil, wie zu Recht zuvor betont wurde, die Adelsqualität, also auch der Rang, "zunächst rein rechtlicher Natur" war (10 f.) und noch keine soziale Akzeptanz garantierte.
Ab Kapitel II.2 - also für den ganz überwiegenden Teil seiner Darstellung - kann man dem Autor dagegen fast nur Lob zollen. Besonders gelungen erscheinen mir die Ausführungen über den "Adel im Fürstendienst" (52-61), wo eindrucksvolle konkrete Beispiele für die generellen Aussagen vorgelegt werden. Überhaupt ist die - nach verschiedenen Zeiten und Regionen ausgewählte - Zusammenstellung der immer wieder eingestreuten kommentierten Quellenzitate (eine Eigenheit von "Geschichte kompakt") als exzellent zu bezeichnen.
Gleiches gilt für die offenbar auf einem breiten architekturgeschichtlichen Wissen aufgebauten, relativ detaillierten Ausführungen über die "Häuser des Adels" (69-77) oder auch für den kleinen Abschnitt "Die Kirche im Dorf" (86f). Geschickt knüpft Sikora hier immer wieder an bekannte optische Eindrücke der Leser an und stellt sie anschaulich in den Rahmen der Deutung sich wandelnder Symbole, Ideale, aber auch Techniken. Manche Feststellungen, wie jene über die geringe Anzahl der Aborte in frühneuzeitlichen Schlössern (104), aber etwa auch über die Rolle der Großen Hofpfalzgrafen (133) finden sich in anderen Überblicksdarstellungen kaum. Auch 'klassischere' Themen, wie die Bedeutung der höheren Bildung für den Adel (110 f.), werden durchweg kenntnisreich und präzise abgehandelt. Kurzum: Man hat den Eindruck, dass kein wichtiger Aspekt adeligen Daseins unberücksichtigt bleibt. Eher ergeben sich vereinzelt - geringfügige - inhaltliche Überschneidungen, so, wenn den Abschnitten über "Jagd" und "Feste" (88 f.) einige Seiten später eben solche über die "höfische Jagd" bzw. das "höfische Fest" (99 f.) folgen.
Einige Tipp- bzw. Setzfehler - öfters "-herren", wo es "-herrn" heißen müsste, "Ferdinand II." statt "III. " (136) - wären in einer künftigen Auflage zu verbessern. Diese ist dem Verfasser, verbunden mit dem Wunsch nach einigen Korrekturen in den Anfangskapiteln, absolut zu wünschen. Er hat nicht nur ein sehr breites Spektrum an Themen abgehandelt und zudem eine nahezu vollständige Liste der neuesten Literatur vorgelegt. Er hat vor allem ein lesenswertes Buch geschrieben, das seine Stärke weniger in der Abstraktion bzw. der präzisen rechtlichen Benennung besitzt, dafür aber umso mehr im Anschaulichen, Konkreten.
Anmerkung:
[1] Vgl. etwa Eva Keil: Das Fürstentum Leiningen. Umbruchserfahrungen einer Adelsherrschaft zur Zeit der Französischen Revolution, Kaiserslautern 1993, 38.
Walter Demel